Begleithundprüfung (VDH) – darum geht es

Immer wieder ließt man im Nebensatz über die Begleithundprüfung, oder auch Begleithundeprüfung. Hier mal zusammengefasst, worum es dabei geht, welche Voraussetzungen vorhanden sein müssen und wie der Ablauf einer solchen Prüfung ist:

Wofür wird die Begleithundprüfung benötigt?

Um mit seinem Hund an Wettkämpfen im Hundesportbereich sowie weiteren Prüfungen, wie etwa der Fährtenhundprüfung, teilnehmen zu können, muss zunächst die Begleithundprüfung erfolgreich absolviert werden. Ebenso ist damit der Nachweis der Zuchttauglichkeit erbracht.

Doch auch als reine Grundlage für eine gesunde Mensch-Hund-Beziehung ist der Test jedem Hundehalter zu empfehlen, da hier nicht nur der Gehorsam des Tieres und sein Verhalten in der Öffentlichkeit auf die Probe gestellt wird, sondern auch das Know-How des Halters.

Welche Voraussetzungen müssen für die Teilnahme erfüllt sein?
Damit Sie mit Ihrem Hund überhaupt teilnehmen dürfen, muss dieser eindeutig identifizierbar sein, d.h. einen Chip oder ein Tattoo aufweisen können. Auch dürfen nur Hunde mitmachen, die bereits mindestens 15 Monate alt und ausreichend geimpft sind. Eine Haftpflichtversicherung wird zur Sicherheit ebenfalls verlangt.

Die Grundkommandos “Sitz”, “Platz”, “Komm oder Hier” und “Fuß” muss das Tier bereits beherrschen und zwar ohne Hilfsmittel wie das Geben von Leckerlis. Ebenfalls sollte er einerseits leinenführig sein, andererseits auch ohne Leine folgen können.

Bevor der Hund nun endgültig zur Begleithundprüfung zugelassen wird, muss er sich einer Unbefangenheitsüberprüfung unterziehen. Das bedeutet, dass das Verhalten des Tieres beobachtet wird, um anschließend zu entscheiden in wie weit er für die Teilnahme und Fortführung der Prüfung geeignet ist.

Für den Hundeführer gilt ein Mindesalter von 18 Jahren, sowie das Vorbringen eines Sachkundenachweises. Außerdem muss er Mitglied in einem VDH-Verein sein.

Wie können Sie sich den Ablauf der Begleithundprüfung in etwa vorstellen?
Insgesamt besteht die Prüfung aus vier Teilen:

  • Theoretische, schriftliche Prüfung
    Hierbei handelt es sich um den Sachkundenachweis der einmalig erbracht werden muss. Dieser Teil ist natürlich nur für den Hundeführer gedacht und prüft das Wissen rund um Hundehaltung, Ernährung, Gesundheit und alle weiteren Gebiete zum Thema Hund.Üblicherweise wird in Form von Multiple Choice Fragen abgefragt, es kann aber auch vorkommen, dass eine offene Frage gestellt wird, die einen Langtext als Antwort fordert.
    Werden mindestens 70% der Fragen korrekt beantwortet, dann gilt der Test als bestanden und der Hundeführer darf nun jede beliebige Prüfung mit seinem Hund absolvieren.
  • Unbefangenheitsüberprüfung
    Vor der Zulassung zur eigentlichen Begleithundprüfung muss sich der Hund einer Unbefangenheitsüberprüfung unterziehen. Dabei beobachtet der Prüfer das Verhalten des Hundes unter normalen Umwelteinflüssen ohne ihn unnötig zu reizen, da sonst eine negative Reaktion des Hundes natürlich ist.Bei folgendem Verhalten hat der Hund lauf FCI-Prüfungsordnung bestanden:

    • er ist selbstsicher
    • er ist ruhig, sicher und aufmerksam
    • er ist lebhaft und aufmerksam
    • er ist unbefangen und gutartig

    Einen Grenzfall laut FCI-Prüfungsordnung, bei dem das Verhalten auf alle Fälle weiter verfolgt wird, verursachen diese Reaktionen:

    • der Hund ist unstet, aber nicht aggressiv, im Verlauf der Prüfung jedoch unbefangen
    • der Hund ist leicht überreizt, wird aber während der Vorführung jedoch ruhiger

    Verhaltensauffälligkeiten, die laut FCI-Prüfungsordnung zur Disqualifikation des Hundes führen sind folgende:

    Hat der Hund die Unbefangenheitsüberprüfung erfolgreich bestanden, wird noch die Identität überprüft. Der Hund muss also entweder gechipt oder tätowiert sein. Ist er keines von beidem, so darf er nicht an der Prüfung teilnehmen.

  • Teil A Begleithundeprüfung auf einem Übungsplatz
    Bei Teil A wird ein Schema durchlaufen: Das sogenannte Laufschema. Dieses wird zunächst mit Leine durchlaufen, danach wird der Hund abgeleint und muss dasselbe Schema noch einmal ohne Leine mit dem Hundeführer absolvieren.
    Das Laufschema könnte folgendermaßen aussehen:

    • 50 Schritte geradeaus
    • Eine Kehrtwende
    • 13 Schritte normal gehen
    • 13 Schritte schnell laufen
    • 13 Schritte langsam gehen
    • Rechten Winkel gehen
    • 15 Schritte gehen
    • Rechten Winkel gehen
    • 15 Schritte gehen
    • Eine Kehrtwende
    • 7 Schritte gehen
    • Stop und in Grundstellung gehen (der Hund sitzt auf der linken Seite des Hundeführers)
    • 7 Schritte gehen
    • Linken Winkel gehen
    • Zurück zur Gruppe gehen

    Hauptaugenmerk bei diesem Teil liegt auf dem Gehorsam und der Führigkeit des Hundes, die er durch wenige Kommandos und Aufgaben zeigen soll.
    Sinn der Übung ist die Leinenführigkeit des Tieres zu testen. Der Hund muss dabei stets freudig und aufmerksam bei der Sache sein und seinem Hundeführer eng an der Seite, üblicherweise links, folgen und die Leine dabei durchhängen.
    Damit der Hund folgt, dürfen nur Hörzeichen verwendet werden. Zu Beginn darf das Kommando “Fuß” erteilt werden. Bleibt der Hundeführer stehen, so soll das Tier selbstständig stehen bleiben und sich dann hinsetzen.

    Waren die ersten beiden Durchgänge erfolgreich, dann folgen noch zwei weitere Übungen, die ebenfalls ohne Leine durchzuführen sind: Die ‘Sitzübung’ und das ‘Ablegen in Verbindung mit Herankommen’.
    Bei der ‘Sitzübung’ wird zunächst eine vorgegebenen Strecke zurückgelegt und dann der Befehl “Sitz” erteilt. Danach entfernt sich der Hundeführer ein Stück, während der Hund gehorsam auf seine Rückkehr wartet.
    Die Übung ‘Ablegen in Verbindung mit Herankommen’ fordert vom Hund die Kommandos ‘Platz’ und ‘Komm oder Hier’. Das Tier muss sich auf Kommando hinlegen und der Hundeführer entfernt sich. Nach einer gewissen Distanz ruft er nun den Hund zu sich, der sich zügig zu ihm begeben und vor ihn setzen muss. Danach wird der Befehl ‘Fuß’ erteilt woraufhin der Hund sich links neben seinen Hundeführer setzt und erst zusammen mit ihm losgeht.

    Erreichen Hund und Herrchen zusammen mindestens 70% der Punkte, ist auch dieser Teil bestanden.

  • Teil B Prüfung im Verkehr
    Für Wettbewerbe im Hundesport ist diese Prüfung meist notwendig

    Jetzt folgt der letzte Teil der Begleithundprüfung. Dabei wird das Verhalten des Hundes in der Öffentlichkeit unter typischen Umwelteinflüssen überprüft.Damit kein Teilnehmer gefährdet wird, bleibt der Hund bei der Außenprüfung stets angeleint, darf aber auch nicht an der Leine zerren oder gezerrt werden. Es werden Alltagssituationen getestet, wie etwa die Reaktion des Hundes auf einen Jogger, Radfahrer oder auf ein Auto oder wie er sich verhält, wenn er angebunden auf seinen Hundeführer warten muss.
    Erwartet wird, dass der Hund gleichgültig reagiert, also keine aggressiven oder ängstlichen Symptome zeigt und auch an Passanten kein reges Interesse vorweist.
    Nach diesem Teil ist die komplette Begleithundprüfung beendet und im besten Fall bestanden.

 

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Da für die Absolvierung der Prüfung eine Mitgliedschaft in einem VDH-Verein nötig ist, müssen zunächst die Kosten für die Mitgliederbeiträge berücksichtigt werden. Wie hoch diese sind, hängt üblicherweise von der Gebührensatzung des Vereines ab.

Für die Begleithundprüfung ist eine Startgebühr zu entrichten die sich meist im Bereich von circa zehn bis 20 Euro bewegt.

Zusätzlich kommt noch eine kleine Gebühr für die Leistungskarte hinzu, in der das Ergebnis der Hundeprüfung eingetragen wird. Somit hat man gleich einen Nachweis für weitere Prüfungen, die evtl. absolviert werden wollen.

Das Wichtigste auf einen Blick
Voraussetzungen Hund:

  • Gechipt oder tätowiert
  • Mindestalter 15 Monate
  • Haftpflichtversicherung
  • Grundkommandos erlernt
  • Leinenführig
  • Unbefangheitsüberprüfung bestanden

Voraussetzungen Halter:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Mitglied in einem VDH-Verein
  • Sachkundenachweis erbracht

Prüfungsteile (vorher absolvierbar):

  • Sachkundenachweis
  • Unbefangenheitsüberprüfung

Prüfungsteile:

  • Unterordnungsteil (Platzteil)
  • Verkehrsteil (Außenprüfung)

Kosten:

  • Mitgliedsbeiträge für einem VDH-Verein
  • Startgebühr inkl. Leistungskarte ca. 20€
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2 Kommentare

  1. Hallo,
    sie haben hier eine sehr gute und übersichtliche Seite erstellt. mir hat diese Seit gut gefallen, weil sie sehr informativ ist.
    Hilfreich für mich wäre noch eine Übersicht wo und wann Begleithundeprüfungen stattfinden.

    Peter Hartwig
    Hundesportverein Willingen/Upland e.V.

  2. Angelika Welle

    Wo finde ich das Laufschema für die Begleithundeprüfung und die PO ?

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