Der Wesenstest – Inhalte, Folgen und Zweck

Hunde, die durch aggressives Verhalten aufgefallen sind, müssen heute nicht selten zum Wesenstest. Doch nicht nur das, denn auch für die sogenannten Listenhunde, bei denen eine genetische wesenstestNeigung zu aggressiven Verhalten vermutet wird, ist der Wesenstest vielerorts eine vorgeschriebene Maßnahme. Das Ziel dieses Tests ist es, die tatsächliche Aggressivität des Hundes herauszufinden und auf Basis des Ergebnisses weitere Maßnahmen ergreifen zu können. Für viele Hundebesitzer ist ein anstehender Wesenstest keine angenehme Aufgabe. Immerhin geht es um die Überprüfung des eigenen Hundes und viele Besitzer fühlen sich allein schon deswegen unwohl, weil ihrem Hund eine gewisse „Boshaftigkeit“ unterstellt wird.

 

Der Inhalt eines Wesenstests

Die Regelungen rund um den Wesenstest und zu sogenannten gefährlichen Hunden variieren in Deutschland von Bundesland zu Bundesland. Es ist für Hundehalter daher besonders wichtig, über die Bestimmungen in der eigenen Heimatregion informiert zu sein. Aufschluss über die Gesetze der einzelnen Bundesländer gibt eine Liste des Tierschutzbundes. Was das Alter eines Hundes betrifft, so empfehlen die meisten Fachleute, einen Wesenstest ab einem Alter von etwa 15 Monaten durchführen zu lassen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Test deutlich früher oder später gemacht wurde.

Grundsätzlich kommt es bei den Inhalten eines Wesenstests darauf an, wer diesen durchführt. In der Regel sind das Tierärzte oder behördliche Prüfer, die sich durch Fortbildungen entsprechendes Wissen aneignen konnten. Zu Beginn des Tests führen die meisten Tierärzte zunächst eine körperliche Untersuchung des Hundes durch. Hierbei wird darauf geachtet, ob es möglicherweise Krankheiten gibt, die zu aggressivem Verhalten führen können. Bei einer Blutuntersuchung wird außerdem geschaut, ob der Hund Beruhigungsmittel bekommt, die das Testergebnis beeinflussen können.

 

Nach der Untersuchung folgt zunächst ein Gespräch mit dem Halter des Hundes. Hier werden wichtige Details wie das Alter des Tieres, seine Rasse und auch die Daten des Halters besprochen. Der Halter muss Auskunft darüber erteilen, wie er seinen Hund hält und warum er sich für die Anschaffung des Tieres entschieden hat. Auch wird der Halter zu möglichen Vorkommnissen befragt, die das aggressive Verhalten des Hundes untermalen. Weitere Bezugspersonen, andere Tiere im Haushalt und die Meinung des Halters zum allgemeinen Verhalten seines Hundes sind ebenfalls Bestandteil dieses Vorgesprächs.ablauf-wesenstest

Im weiteren Verlauf wird das Verhalten des Hundes begutachtet. Hierfür kommt der Prüfer oft zu Halter und Hund nach Hause und verschafft sich hierdurch einen Einblick in das alltägliche Benehmen des Tieres. Reagiert der Hund schon bei der ersten Begegnung an der Haustür sehr aggressiv, so kann dies möglicherweise für eine gefährliche Grundhaltung sprechen. Nun wird der Grundgehorsam des Hundes geprüft. Gängige Kommandos wie „Sitz“, „Platz“, „Bleib“ oder „Komm“ sollte der Hund sowohl an der Leine als auch ohne Leine befolgen können.

Der Wesenstest konfrontiert den Hund dann mit alltäglichen Situationen, um sein Verhalten besser beleuchten zu können. Hier ist der Spielraum sehr groß, weswegen die Aufgaben durchaus variieren können. Der Prüfer möchte herausfinden, wie der Hund beispielsweise reagiert, wenn er angestarrt wird, wenn Jogger seinen Weg kreuzen und auch wenn laut Geschrien wird. Weitere Anhaltspunkte für das Verhalten des Hundes können durch das Aufspannen eines Schirms, Autohupen, und aggressive Personen gefunden werden. Geht beispielsweise eine Person sehr abrupt auf das Tier zu und erhebt sie dabei die Stimme, so sollte der Hund nicht zum Angriff übergehen. Zu guter Letzt beinhaltet der Wesenstest auch das Verhalten des Hundes in Bezug auf seine Artgenossen. Hierfür wird er mit Rüden und Hündinnen konfrontiert, wobei er zum Teil ohne seinen Halter angebunden an einem Pfahl oder Zaun verharrt, zum Teil aber auch gemeinsam mit seinem Halter in die Konfrontationssituation gelangt.

 

Allgemein wird bei einem Wesenstest also all das untersucht, das einen Hund möglicherweise zu aggressiven Reaktionen bringen kann. Hieran erkennt der Prüfer, ob das Tier sich „beherrschen“ kann, oder ob es sehr schnell angreift und aggressiv handelt. Knurren oder Bellen ist hier im Übrigen oftmals kein ausreichender Grund für ein hohes Aggressionspotenzial, solange der Hund dabei nicht angriffslustig wirkt und sein Verhalten schnell wieder regulieren kann. Alle Aufgaben, die dem Hund während des Wesenstests gestellt werden müssen mehrfach durchgeführt werden.

 

Mögliche Folgen des Wesenstests

Selbstverständlich sind die Folgen des Wesenstests davon abhängig, wie der Prüfer den Hund einstuft und zu welchem Ergebnis er kommt. Besteht ein Hund den Test, so kann sich das durchaus positiv auswirken, denn dann wird der Hund möglicherweise von Maulkorbpflicht oder Leinenzwang befreit.

Gab es während des Tests jedoch Probleme, so kann der Prüfer zahlreiche Maßnahmen empfehlen. Dies kann beispielsweise die künftige Pflicht sein, den Hund nur noch mit Maulkorb spazieren zu führen und ihn nicht mehr von der Leine zu lassen. Auch der Besuch einer Hundeschule kann durch den Prüfer angeregt werden. Zudem kann es passieren, dass nur noch einzelne Personen mit dem Hund spazieren dürfen, andere wiederum nicht. Bei einem deutlich negativen Ausgang des Wesenstests kann es sogar so weit kommen, dass das Tier seinem Halter weggenommen wird.

Meinungen zum Wesenstest
Viele Hundehalter, die durch eine zuständige Behörde zur Absolvierung eines Wesenstests aufgerufen werden, fühlen sich zunächst ungerecht behandelt. Oft genügt die Tatsache, dass ein potenziell gefährlicher Hund in einem Haushalt gehalten wird, um einen Wesenstest zur Pflicht zu machen. Dies führt die meisten Hundehalter und Hundefreunde dazu, sich gegen diese pauschale Verurteilung der Hunde zu wehren. Viele Hundefreunde sind zudem der Meinung, dass der Wesenstest kein ausreichendes Mittel ist, um den Charakter eines Hundes wirklich darstellen zu können. Auch wenn Hundehalter befragt werden, erfolgt die hauptsächliche Prüfung auf den Hund bezogen. Dass das Verhalten aggressiver hund-wesenstestHunde sich jedoch nur äußerst selten durch die genetische Veranlagung begründen lässt, sondern vielmehr durch einen falsch handelnden Halter hervorgerufen wird, lässt viele Hundehalter wütend werden.

Auch im Thema Hundesteuer sorgen Wesenstests oft für Unmut unter Hundehaltern. So muss vielerorts für einen Listenhund eine erhöhte Steuer gezahlt werden. Besteht der Hund den Wesenstest, so denken die meisten Hundehalter, dass die erhöhte Steuer nun nicht mehr für sie gelten müsse. Schließlich ist das vermutete Risiko, das von dem Hund ausgeht, nicht bestätigt worden. Dass der bestandene Wesenstest jedoch in vielen Städten und Gemeinden nicht für eine Senkung der Hundesteuer sorgt, halten viele Hundebesitzer für ungerechtfertigt und fühlen sich „abgezockt“.

Der Wesenstest kann letztlich jedoch auch Vorteile haben. So kann durch einen fachkundigen Prüfer, der sich wirklich gut mit der Materie und auch mit Hunden auskennt, eine umfassende Prüfung erfolgen. Hier kann es durchaus dazu kommen, dass sich ein Halter als nicht geeignet erweist, sodass die Trennung von Hund und seinem Besitzer für beide Parteien positiv ist. Auch vorteilhaft kann sich ein bestandener Wesenstest auf die künftige Haltung des Hundes auswirken. Wer bislang nur mit Maulkorb und Leine das Haus verlassen durfte, kann nach dem Wesenstest möglicherweise hierauf verzichten. So kann der Wesenstest also durchaus eine Chance sein, Hund und Halter zu mehr Freiheiten zu verhelfen.

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2 Kommentare

  1. Meinem Hund wurde auf die Pfote getreten . Es war eine komische Situation. Am Mittellandkanal, gehen wir immer zum schwimmen mit Hund . Dort ist eine Frau runter gelaufen zum Wasser ausgerutscht und hat meiner Hündin (9 Jahre . Labrador , Schäferhund und Bordercollimis) voll auf die Pfote getreten , mein Hund hat sich zu ihr gedreht und gejault vor Schmerz und die Frau mit Zahn am Schienbein gekratzt . Wir hatten 3 Zeugen die es gesehen haben . Es wurde kein Zeuge befragt ! Ich habe 300€ zahlen müssen damit die Anzeige der Körperverletzung fallen gelassen wird , zu guter letzt hat meine Hundehaftpflicht noch 1500€ Schmerzensgeld überwiesen ohne mit meinem Anwalt Rücksprache zu halten . Ein Wesenstest steht noch aus .. danke an die Frau aus Syrien , tut mir leid das sie nun psychische Probleme hat und Angst vor Hunden das sie die Strasse wechselt .. So ist das Leben mit einem Therapiehund ..

  2. Wir haben eine Vorladung zu einer Begutachtung unseres Schäferhundes nach einer Beißerei mit einem anderen Hund bekommen. Dies war am 27.01.21 am hiesigen Tierschutzzentrum. Die wirkliche Überprüfung dauerte ca. 2 Minuten!!! Unser Hund musste vor einen Zaun geführt werden wo ein Artgenosse mit Maulkorb und strammer Leine dahinter wartete. Unser Hund ging 1 Schritt vor und bellte und konnte mit der Leine aus der Situation geführt werden. Das wurde ein weiteres Mal gemacht. Nach kurzer Beratung wurde unser Hund durch diese „Experten“ als gefährlich eingestuft. Auf die schriftliche Bestätigung warten wir zurzeit und werden uns Rechtsbeistand holen.
    Reine Willkür….! Ein Wesenstest erfordert wesentlich mehr Aufgaben aber es war nur eine Begutachtung oder Vorstellung, hat aber dieselben Konsequenzen : Maulkorb, ausbruchsicheres Grundstück, 1, 50 m Leine.
    Einfach nicht zu glauben, es war 1 Beißerei unter Artgenossen. Absolut richtig sowas zu überprüfen, da unser Hund nicht angeleint war bzw. der Karabiner defekt war und er auf den anderen Hund zugelaufen kam, aber die Art und Weise geht gar nicht. Es war erste und einzige Vorfall mit unserem Hund. Der Deerhound war fortgeschrittenes Alter und hatte einen Trümmerbruch und musste nach einigen Tagen eingeschläfert werden. Allerdings hatte unser Hund beide Ohren verletzt und lag unten. Die Halterin des anderen Hundes war auch nicht in der Lage ihren Hund wegzuziehen. Es geht auch nicht darum es irgendwie gut zu heißen, sondern es geht um die für uns absolut willkürliche Begutachtung….eine Beschwerde ist raus, ansonsten werden wir uns Rechtsbeistand suchen. Wenn begutachtet wird dann bitte in allen oder mehreren Situationen. Unserer Hund lebt mit einer Mischlingshündin zusammen und ab und zu kommt ein anderer Schäferhundrüde zum Hundesitting. Unsere Enkel spielen mit ihm, er gibt sein Spielzeug ab. Er begrüßt alle Besucher und Nachbarn sehr freundlich. Lässt sich von Allen anfassen, Hundephysiotherapeutin, Tierarzt usw.
    Nie Probleme.

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