Mein Hund hat einen Unfall verursacht, wer kommt für den Schaden auf?

Immer ein Horrorszenario: Dein Hund reißt sich von der Leine, weil auf der anderen Strassenseite eine Katze sitzt. Du bist überrumpelt und dein Hund rast über die Strasse. Das erste Auto muss voll in die Eisen, das zweite schafft es nicht mehr rechtzeitig und  „RUMMS“, der Unfall ist da. Wer kommt für den Schaden jetzt auf? Die private Haftpflicht? Leider nein!

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Hundeversicherung gegen Schadenszahlungen

Hundehaftpflichtversicherungen schützen Halter über abgeschlossene Deckungssummen vor Zahlungen von Schadensersatz: Hundehalter haften speziell nach Paragraph 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der umfassende Haftung des Besitzers für das Verhalten seines Tieres vorsieht. Im Schadensfall steht der Hundehalter also auch ohne sein eigenes schuldhaftes Handeln oder Unterlassen in der Zahlungspflicht. Die Hundehaftpflichtversicherung gilt deswegen als verpflichtend, weil nur recht kleine Haustiere unter die Privathaftpflicht fallen.

Tierhalterhaftung versteht sich als Sonderform von Gefährdungshaftungen. Deswegen macht deutsches Schuldrecht jeden Tierhalter stets für Schäden aus Handlungen seiner Tiere haftbar. Also umfasst die Hundehaftpflicht Schäden an

· Personen
· Sachen
· Vermögen

hund-schadenVermögensschäden resultieren leicht aus Personen- bzw. Sachschäden. Bissfreudige Hunde etwa ruinieren rasch teure bzw. sicherheitsrelevante Dinge, etwa außenliegende Stromkabel. Selbst besonders verträgliche Hunde führen im schlimmsten Fall zu erheblichen Verletzungen, etwa als ungewollte Stolperfallen im Treppenbereich. Spätestens bei Todesfolge bedrohen Schadensansprüche die finanzielle Existenz unversicherter Halter.

Allgemeine Aspekte

Manche Versicherer nehmen bestimmte Hunderassen aus bzw. verlangen deutlich höhere Prämien. Speziell „Kampfhunde“ erhöhen Schadensrisiken für Halter erheblich. Daher verpflichten sich diese Halter in nahezu sämtlichen Bundesländern zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Allgemein schützen Versicherer niemals gegen Forderungen aus grober Vernachlässigung von Basispflichten, etwa Maulkorb- bzw. Leinenzwang. Weiterhin deckt die Hundehaftpflicht keine Schäden des Halters.

Wie übliche Haftpflichtversicherungen greift die Hundehaftpflicht auch gegen teils erhebliche Ausgaben für rechtliche Auseinandersetzungen, also Gerichts- und Prozesskosten. Hier ergeben sich Überlappungen mit Rechtsschutzversicherungen, sodass umsichtige Versicherungsnehmer auf Überversicherung achten.

Hundeversicherung unterteilt sich in

· Kranken- und OP-Kosten
· Rechtsschutz und
· Hundehalterhaftpflicht

Die Versicherung zur Hundehalterhaftpflicht erzwingt sich fallweise über individuelle Landeshundegesetze. Diese Regelungen beziehen sich auf verschiedene Teilmengen aller Hunde im jeweiligen Bundesland. Für viele Bundesländer gilt zumindest die Maulkorb- und Leinenpflicht. In einigen Ländern etwa müssen Hunde spätestens ab ihrem sechsten Lebensmonat versichert sein. Züchter können neugeborene Welpen meist im ersten Jahr bei der Wurfmutter mitversichern.

Hundehaftpflichtversicherung: eine vielfältige Angelegenheit

Tatsächlich liegt bereits die gesetzliche Mindestversicherung bei einer Million Euro. Weiter empfiehlt sich die Mitversicherung von Fremdhaltern. Zudem versichern sich Halter vorzugsweise gegen die Folgen einer ungewollten Deckung eines Fremdhundes. Jenseits üblicher Risiken bieten manche Unternehmen auch Absicherung gegen Unfälle bei Hundeschlittenrennen, etwa Personenschäden. Allerdings zahlen Versicherer kein Schmerzensgeld an den Halter und Mitglieder seiner Familie. Optional bieten einige Versicherer die Möglichkeit, sich für Hundeschlittenrennen zu versichern.

Auch durch Hunde auf Reisen verursachte Schäden, etwa in Hotels oder an Mietsachen, decken Versicherer. Diese übernehmen auch allgemeine Schäden im Ausland.

Prämienhöhen richten sich nach Deckungssummen und Selbstbeteiligungssätzen. Deckungshöhen gilt dabei besonderes Augenmerk, weil Halter stets für alle Schäden in voller Höhe aufkommen müssen.

Länderspezifische Regelungen

Grundsätzlich besteht Versicherungspflicht in Berlin und Brandenburg sowie Hamburg und Niedersachsen als auch in Thüringen. NRW hingegen erzwingt dies nur für Hunde jenseits von 40 Zentimetern. Baden-Württemberg dagegen sowie Rheinland-Pfalz und Bayern erfordern Versicherungen nur für auffällige Hunde.

Sachsen-Anhalt verpflichtet lediglich Halter bestimmter Rassen zur Versicherung. Dort tragen also bestimmte Hunde Maulkörbe bzw. gehen nur an der Leine. In Schleswig-Holstein müssen Halter auffälliger Tiere ihren Hundeführerschein erwerben. Dort gilt die verpflichtende Hundehaftpflichtversicherung ausschließlich für gefährliche Einzeltiere. Andererseits empfiehlt sich eigentlich allen Hundebesitzern eine vorsorgliche Absicherung. Einzig Mecklenburg-Vorpommern kennt keine Pflicht zur Versicherung.

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