Änderungen im Tierschutzgesetz – Österreichischer Tierschutzverein startet PETITION

Mich erreicht vom österreichischem Tierschutzverein ÖTV ein Hilferuf , dem ich gerne nachkomme und hoffe Ihr helft mit und unterstützt fleißig. Worum geht es?

Abseits polarisierender Themen wie Wahlkämpfe, Wirtschaftsereignisse oder winterlicher Unwetterkatastrophen wurde das, erst letztes Jahr beschlossene, Tierschutzgesetz vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen leise wieder aufgeweicht. Fast unbemerkt sollen, erst kürzlich hart erkämpfte Regelungen, wieder rückgängig gemacht oder zugunsten wirtschaftlicher Interessensgruppen abgeändert werden. Auf die fristgerecht (bis 3.2.17) eingereichte Stellungnahme seitens des Österreichischen Tierschutzverein ÖTV wurde vom BMGF bis dato nicht eingegangen. Um die geplante Gesetzesneuregelung zu verhindern, startete der ÖTV am 16.2.2017 eine Großoffensive gegen das geänderte Tierschutzgesetz und ruft aktuell die Gesellschaft auf, sich mit Unterschriften an der Petition zu beteiligen. —>  Hier könnt Ihr helfen

 

In den ersten 5 Tagen unterschrieben bereits mehr als 1000 Menschen gegen zu ändernde  Gesetzespunkte wie u.a. die geplante Auflösung der Kastrationspflicht für Katzen, die geplante Schmerzausschaltung für Jungtiere, legale Schreddertötung von männlichen Küken uvm. Gesamt umfasst die geplante Neuregelung des Tierschutzgesetzes 22 Paragraphen und kann öffentlich unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00280/fname_583346.pdf  eingesehen werden.

 

Präsident des Österreichischen Tierschutzverein ÖTV, Harald Haslwanter dazu:

Die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes erhöht das Tierleid erheblich. Doch das ist genau die falsche Richtung, in die ein Tierschutzgesetz gehen muss. Mit unserer Petition fordern wir eine Neuformulierung der Gesetzesnovelle zu Gunsten der Tiere.“

Harald Haslwanter

Die Möglichkeit zur Unterschrift bietet der ÖTV auf seiner offiziellen Webseite, wie ebenso der eigens angelegten Petitionshomepage www.tierqualgesetz.at. Auch postalisch benachrichtigt der Verein Spender und Unterstützer, über die Möglichkeit der Unterschrift und informiert parallel via Facebook über die Entwicklungen der Petition. Ziel des Österreichischen Tierschutzverein ÖTV ist, ein Inkrafttreten der neuen Gesetzesregelung zu verhindern und bestehende Gesetzespunkte im Sinne des Tierschutzes zu optimieren.

 

Die gravierendsten Änderungen hat der Österreichische Tierschutzverein ÖTV auf der Webseite www.tierqualgesetz.at sowie www.tierschutzverein.at zusammengefasst. Wer seine Unterschrift unter die Petition setzt, stimmt u.a. gegen folgende Punkte:

 

GEGEN Auflösung der Katzen-Kastrationspflicht!

Laut der geplanten Gesetzesneuregelung soll die Kastrationspflicht bei Katzen wieder aufgeweicht werden. Bei einer, daraus resultierenden, unkontrollierten Geburtenrate von Katzen wäre keine artgerechte Tierversorgung mehr möglich, wodurch besonders Streunerkatzen verbotenerweise durch unethische Methoden wieder „entfernt“ werden. Weitergehend erhöht sich ebenso das Tollwut-Risiko. Die Petition des ÖTV stimmt für die Beibehaltung der derzeitigen Katzen-Kastrationspflicht.

 

GEGEN Abschaffung der Schmerzausschaltung bei jungen Nutztieren.

Laut der geplanten Gesetzesneuregelung soll es auch weiterhin erlaubt sein, Jungtiere bei bestimmten Eingriffen nicht betäuben zu müssen. Einem bis zu sieben Tage jungen Ferkel dürfen so ohne jegliche Betäubung die Hoden abgeschnitten werden. Die Petition des ÖTV fordert ein Verbot.

 

GEGEN Stachelhalsbänder für Diensthunde!

Laut der geplanten Gesetzesneuregelung sollen Stachelhalsbänder weiterhin erlaubt sein. Stachelhalsbänder sollen bei Hunden für absoluten Gehorsam sorgen – und sind ein grausamer Akt gegen Lebewesen. Das Verwenden von Stachelhalsbändern für Hunde, völlig egal für welchen Zweck, muss strikt verboten werden! Die Petition des ÖTV stimmt gegen erlaubte Stachelhalsbänder für Diensthunde.

GEGEN Schredder-Tötung von Küken!

Laut der geplanten Gesetzesneuregelung sollen männliche Küken aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit legal geschreddert werden. Mit dem neuen Tierschutzgesetz soll es legal sein, männliche Küken gleich nach dem Schlüpfen zu schreddern und damit in Massen zu töten. Männliche Küken dürfen nicht getötet werden, nur weil sie wirtschaftlich schlechter verwertbar sind! Die Petition des ÖTV stimmt gegen das erlaubte Schreddern von männlichen Küken.

 

GEGEN geplantes Züchten für die Jagd!

Laut der geplanten Gesetzesneuregelung soll die geziehlte Aufzucht von Tieren für den Jagdsport auch in Zukunft erlaubt sein. Tiere werden für die Jagd gezüchtet und ausgesetzt um dann dem „Jagdsport“ zum Opfer zu fallen. Die Petition des ÖTV stimmt gegen das gezielte Züchten für die Jagd.
GEGEN legalisierte Qualzucht!

Laut der geplanten Gesetzesneuregelung soll die derzeit verbotene Qualzucht wieder aufgehoben werden. Das gezielte Züchten von Tieren, die durch die Selektion entscheidende körperliche Nachteile erfahren, wird als Qualzucht bezeichnet. Ein Beispiel hierfür ist der Mops, der durch seine Nase kaum mehr gut Luft bekommt. Die Qualzucht war gemäß der alten Regelung befristet. Die Frist, der 1. Jänner 2018, soll nun außer Kraft gesetzt werden. Die Petition des ÖTV stimmt gegen die legalisierte Qualzucht.

 

GEGEN Anbindehaltung von Hunden!

Laut der geplanten Gesetzesneuregelung soll das Anbinden von Hunden wieder legitimiert werden – über längere Zeiträume! Die Rede ist in der neuen Gesetzgebung von „Freizeitzwecken“, die zeitlich nicht beschränkt werden. Will heißen: Den ganzen Tag unterwegs sein und der Hund ist derweil an einer Kette angebunden – laut der neuen Formulierung wäre das legal. Das darf nicht sein! Die Petition des ÖTV stimmt gegen die erlaubte Anbindehaltung von Hunden.
GEGEN Ziegenenthornung!

Laut der geplanten Gesetzesneuregelung soll das Enthornen von Ziegen weiterhin legal bleiben. Dabei wird eine 4-Wochen-Frist gesetzt, in dem Ziegenkitze ohne Betäubung und postoperative Schmerzbehandlung enthornt werden dürfen. Die Petition des ÖTV stimmt gegen die legale Ziegenenthornung.

 

GEGEN Vollspaltenböden für Schweine!

Laut der geplanten Gesetzesneuregelung sollen Vollspaltenböden in der Schweine-Massentierhaltung weiterhin angewandt werden dürfen. In jenem perforierten Untergrund sammeln sich Kotabfälle und führen bei den Tieren nicht nur zu Klauen- und Gelenkverletzungen, sondern auch Atemwegserkrankungen. Stroh, das den Tieren gut tun würde, wird auf diesem Boden nicht ausgelegt. Weiterhin sollen die Vollspaltenböden laut dem neuem Gesetz legal bleiben – Die Petition des ÖTV fordert ein Verbot.

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