Trennung – Wer darf den Hund behalten?

Wer bekommt den Hund bei einer Trennung?

Wenn es um die Aufteilung gemeinsamer Besitztümer bei einer Trennung geht, kann das Thema Haustier besonders emotional werden. Im deutschen Recht zählen Haustiere wie Hunde oder Katzen formal zum Hausrat. Rein rechtlich entscheidet somit oft der Kaufvertrag oder die Eigentumslage darüber, bei wem das Tier bleibt. Das Wohl des Tieres steht dabei meist nicht im Vordergrund, sondern Eigentumsfragen und Vereinbarungen.

Was Hundehalter beachten sollten:

  • Wichtig ist, wer das Tier überwiegend pflegt und versorgt hat, zum Beispiel durch Tierarztbesuche oder Hundeschul-Kurse.
  • Bei geschenkten oder zugelaufenen Tieren können Zeugenaussagen vor Gericht hilfreich sein.

Gerichtsurteil zum Tierwohl: In bestimmten Fällen berücksichtigen Gerichte das Wohl des Tieres. So wurde entschieden, dass ein Hunderudel nach einer Trennung nicht getrennt werden sollte, um den sozialen Zusammenhalt des Rudels zu schützen.

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Umgangsrecht nach der Trennung

Ein regelmäßiger Kontakt zu einem Tier nach der Trennung ist juristisch nicht vorgesehen. In einem Urteil wurde einem Ex-Partner das Recht verwehrt, den gemeinsamen Hund weiterhin zu sehen. In anderen Fällen wiederum konnte durch Vereinbarungen ein wechselseitiger Aufenthalt des Hundes bei beiden Ex-Partnern erreicht werden.

Tipp: „Ein gemeinsames Umgangsrecht für das Haustier lässt sich oft einvernehmlich regeln. Am besten wird dies schriftlich vereinbart, um Missverständnisse zu vermeiden.“

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