Versicherungen für den Hund: Das brauchen Halter wirklich

Hundehalter lieben ihren Vierbeiner, verbringen viel Zeit mit ihm und genießen es, wenn er fröhlich und aktiv durch den Garten tollt. Doch nicht immer ist eitel Sonnenschein. Hunde werden krank, verletzen sich oder verursachen einen Unfall. Die Kosten beim Tierarzt können hoch werden und auch die finanzielle Belastung, die die Unfallfolgen nach sich ziehen, können unter Umständen existenzbedrohend sein. Der Beitrag klärt, welche Versicherungen wichtig sind.

Solange der Hund folgsam ist, ist alles gut. Doch geht es mit ihm durch und er rennt einfach los – zum Beispiel auf eine stark befahrene Straße, können schlimme Folgen drohen.

Die wichtigste Police: Hundehaftpflichtversicherung

Meist passiert es ganz unerwartet und blitzschnell: der Hund wittert einen spannenden Geruch und stürmt los. Das kann schlimme Folgen haben. Immer wieder gibt es Unfälle, die durch einen Hund verursacht werden und bei denen Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden. Wer jetzt nicht versichert ist, für den kann es teuer werden und unerwartet sogar in einem finanziellen Fiasko enden, welches die Existenz des Hundehalters bedroht. Ein Sachschaden an einem Fahrzeug kann einige Tausend Euro kosten, die Behandlungskosten einer verletzten Person fallen oft wesentlich höher aus. Hier geht es nicht allein um Schmerzensgeld, sondern auch um die Kosten für die Nachfolgebehandlungen. Bleibt eine Behinderung zurück, könnte es sogar sein, dass Hundehalter eine lebenslange Rente an die betroffene Person bezahlen müssen.

Deshalb ist eine Hundehaftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie springt ein, wenn ein Hund Schäden an Personen oder Sachen verursacht. Haben Halter diese Versicherung nicht, müssen sie die Kosten und Folgekosten aus eigener Tasche begleichen.

Ist die Hundehaftpflichtversicherung wirklich Pflicht?

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist, anders als der Name vermuten lässt, nicht in jedem Fall Pflicht.

  • In Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise gibt es keine Vorschriften dazu.
  • In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Hessen, Bremen und Brandenburg sind lediglich gefährliche Hunde (in NRW auch große Hunde) verpflichtend mit einer Haftpflichtversicherung auszustatten.
  • In allen anderen Bundesländern besteht Versicherungspflicht für alle Hunde.

Unabhängig davon, wo Hund und Halter leben, sollte es aber eine Selbstverständlichkeit sein, eine solche Police abzuschließen. Das gebietet alleine schon die Sorgfaltspflicht gegenüber der eigenen Existenz.

Unsere Einschätzung: die Hundehaftpflichtversicherung ist ein absolutes MUSS.

Tieroperationen kosten viel Geld. Je größer der Hund, desto teurer ist meist der Eingriff.

Eine sehr sinnvolle Police: Hunde-OP-Versicherung

Ebenfalls zu empfehlen ist eine Hunde-OP-Versicherung. Erleidet ein Hund eine Verletzung und eine Operation ist die einzige Möglichkeit, ihn zu retten, ist eine OP-Versicherung sehr hilfreich. Sie stellt sicher, dass der Vierbeiner eine angemessene Behandlung erhält und nicht aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten eingeschläfert werden muss.

Das Risiko, ohne Hunde-OP-Versicherung auf hohen Kosten sitzen zu bleiben, ist hoch. Je nach Operationen fallen schnell einige tausend Euro an. Große Hunde verursachen dabei regelmäßig mehr Kosten als kleine Hunde. Es ist sinnvoll, eine geeignete Hunde-OP-Versicherung bei einem Vergleich unterschiedlicher Anbieter zu suchen. Bei der Wahl des Anbieters ist unbedingt zu prüfen, in welcher Höhe die OP-Kosten grundsätzlich abgedeckt sind. Es gibt besonders günstige Anbieter, die allerdings nur den einfachen Satz nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) übernehmen. Andere Tarife erstatten den zweifachen Satz und wenige Assekuranzen machen die Erstattung nicht von der GOT abhängig. In der zuletzt genannten Variante ist der Halter in finanzieller Hinsicht am besten abgesichert.

Nach einer OP braucht es manchmal ungewöhnliche Hilfsmittel, die die Genesung erleichtern. Auch diese gehen ins Geld.

Wann und wofür springt die Hunde-OP-Versicherung ein?

Eine OP-Versicherung übernimmt normalerweise Kosten für Operationen, die bei Knochenbrüchen entstehen. Hinzu kommen Kostenübernahmen bei orthopädischen oder neurologischen Operationen sowie bei der Operation an Weichteilen. Seltener ist die Übernahme von Aufwendungen für Biopsien/Punktionen oder, um angeborene Fehlentwicklungen zu korrigieren.

Hundehalter sollten sich die Details genau ansehen und überprüfen, wie hoch die Entschädigungsleistungen ausfallen. Diese können mit wachsendem Alter sinken. Von anfänglich 100 Prozent in jungen Jahren hinunter auf 60 Prozent oder weniger im gesetzteren Alter. Außerdem gilt, dass junge Hunde in der Regel günstiger in der Versicherung sind, bei älteren werden höhere Tarife verlangt. Der einmal vereinbarte Beitrag bleibt allerdings in den meisten Tarifen nicht erhalten, sondern wird mit steigendem Lebensalter nach oben angepasst. Im Übrigen ist es üblich, dass ab einem gewissen Alter die Aufnahme in eine Versicherung ausgeschlossen wird. Bei vielen Versicherern liegt diese Altersgrenze bei 10 Jahren.

Tipp: Die Summe der Höchstentschädigung pro Jahr sollte in der Police nicht limitiert sein. Wer im Grenzgebiet lebt oder mit seinem Hund oft ins Ausland reist, sollte eine Police wählen, deren Geltungsbereich entsprechend gestaltet ist.

Unsere Einschätzung: Eine Hunde-OP-Versicherung ist komfortabel und sinnvoll.

Wenig empfehlenswert: Hundekrankenversicherung und Hunderechtschutzversicherung

Zwei Versicherungen, die in der Regel nicht empfehlenswert sind, sind die Hundekrankenversicherung und die Hunderechtsschutzversicherung. Das Preis-Leistungs-Verhältnis von Hundekrankenversicherungen ist in den meisten Fällen ungünstig. Für Verbraucher ist es wirtschaftlicher, wenn sie die Beträge Monat für Monat zur Seite legen und im Fall der Fälle darauf zugreifen. Eine Hundekrankenversicherung, die umfassenden Schutz für alle Eventualitäten bietet, ist unterm Strich meistens wesentlich zu teuer.

Gleiches gilt für die Hunderechtsschutzversicherung. Tatsächlich sind nur ganz wenige Anbieter auf dem Markt, und das hat gute Gründe. Ab 20 Euro im Jahr kostet sie. Allerdings ähneln die Inhalte denen des Privatrechtsschutzes. Aus diesem Grund ist es wesentlich sinnvoller, die Privatrechtsschutzversicherung entsprechend zu erweitern, denn das kostet insgesamt betrachtet weniger. Eine Hunderechtschutz würde beispielsweise einspringen, wenn es Streitigkeiten zum Thema Hundesteuer gibt, es um eine Ordnungswidrigkeit geht oder um Streitigkeiten hinsichtlich eines verhängten Bußgeldes. All diese Dinge lassen sich über die gängige Privatrechtsschutzversicherung realisieren. Sich doppelt zu versichern ist ökonomisch unsinnig. Zudem würde bei einer Doppelversicherung ohnehin nur die erste Rechtsschutzversicherung greifen, weil die Hunderechtsschutzversicherung eine sogenannte Subsidiärversicherung ist. Sie springt also nur ein, wenn keine vorgeschaltete private Rechtsschutzversicherung besteht. Zudem hat die Hunderechtsschutzversicherung Grenzen. Sie gilt nur für Privatpersonen. Wer als Verein oder Gewerbe eine solche Versicherung abschließen will, bekommt eine Absage von der Assekuranz.

Unsere Einschätzung: Hundekrankenversicherung und Hunderechtschutz sind überflüssig.

Fazit: Haftpflicht ja, Rechtschutz nein

Wer einen Vierbeiner hat, ist für ihn verantwortlich und muss sich um die Absicherung kümmern. Dabei ist die Haftpflicht die wichtigste und die OP-Versicherung die zweitwichtigste Police. Auf eine Hundekrankenversicherung und eine gesonderete Hunderechtschutz können die meisten Hundehalter verzichten, wenn sie anderweitig Vorsorge treffen.

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