Der Hund in der Großstadt – Rechte und Pflichten

Hund-in-der-StadtAuch viele Großstädter wollen nicht auf einen Hund an ihrer Seite verzichten. In teils beengten Wohnräumen und bei nur spärlich vorhandenen Auslaufflächen gilt es allerdings, einige Punkte zu beachten, damit das Leben mit Hund für alle Beteiligten kein sprichwörtliches „Hundeleben“ wird.

Die Erziehung ist das A und O

Besonders in der Großstadt treffen Hundehalter und ihre Vierbeiner naturgemäß ständig mit anderen Menschen und auch Hunden zusammen. Damit diese oft ungewollten und kaum vermeidbaren Begegnungen möglichst entspannt für alle Seiten verlaufen, ist es immens wichtig, dass der Hund gut erzogen ist und aufs Wort hört. Als Herrchen ist es selbstverständlich, sein Tier zu lieben, aber auch diejenigen, die keine Hunde mögen, müssen respektiert werden – nicht jeder ist begeistert, wenn Bello an der Straßenecke an ihm hochspringt. Sich darauf zu verlassen, dass andere Hunde ebenso friedlich und harmlos sind, wie der eigene, kann zu bösen Überraschungen beim Spaziergang führen. Die Leine ist vor allem in verkehrsreichen Gegenden, aber auch in viel besuchten Parkanlagen Pflicht, insbesondere bei Hunden, die dazu tendieren, sich schnell ablenken zu lassen und Befehle zu ignorieren.

Hindernisse im Alltag

In größeren Städten treffen Hunde auf viele Hindernisse, die ihnen unnatürlich erscheinen. Rolltreppen, dichter Verkehr und der damit verbundene Lärm gehören für uns Menschen dazu, können einem Hund aber einen ziemlichen Schrecken einjagen. Die Tiere sollten aus diesem Grund langsam an die ungewohnten Situationen gewöhnt werden. Mit dem richtigen Training gelingt es oftmals schnell, Hunde auf den StadthundAlltag in der Großstadt vorzubereiten. Das Fahren mit der U-Bahn oder der Rolltreppe kann dann problemlos bewältigt werden. Hundeschulen bieten entsprechende Kurse an.

Der Hund in der Mietwohnung

Gleich zu Beginn sollte klar sein: Große Hunde mit einem ebensolchen Bewegungsdrang gehören nicht in kleine Mietwohnungen! Diese Tiere sind in ländlicheren Gegenden mit einem geräumigen Auslauf besser aufgehoben. Sollen kleinere Hunderassen in städtischen Mehrfamilienhäusern gehalten werden, sollte unter anderen die Mobilität des Tieres heute und auch in der Zukunft hinterfragt werden. Ältere oder kranke Hunde schaffen es oftmals nicht alleine in die oberen Etagen eines Hauses und müssen getragen werden. Bei schwereren Tieren kann den Haltern das Tragen des Hundes Probleme bereiten oder gar unmöglich werden.

Auch die Zustimmung des Vermieters bzw. der anderen Mieter spielt eine Rolle. Grundsätzlich ist Tierhaltung in Mietwohnungen erlaubt. Sieht der Mietvertrag dazu keine spezielle Klausel vor, kann also davon ausgegangen werden, dass ruhige und verträgliche Hunde in der Wohnung gehalten werden dürfen. Kleine Rassen wie zum Beispiel Yorkshire Terrier oder Chihuahuas gelten oftmals noch als Kleintiere und stellen keinerlei Probleme dar. Anders sieht es bei großen Hunderassen aus. Hier stehen immer die Interessen der anderen Mieter im

Sauberkeit ist  Pflicht
Sauberkeit ist Pflicht

Vordergrund. Fühlen sich diese bedroht oder etwa durch häufiges Bellen gestört, kann die Hundehaltung in Zweifelsfall auch verboten werden.

Sauberkeit sollte selbstverständlich sein

Beim Spaziergang mit dem Hund verrichtet dieser natürlich auch sein Geschäft. Im Interesse eines guten Zusammenlebens und der Sauberkeit der Stadt sollten die Hinterlassenschaften des eigenen Tieres eingesammelt und entsorgt werden. Spezielle Beutel stehen in vielen Städten zu diesem Zweck zur Verfügung.

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