Achtung Berliner Hunde: Jetzt herrscht Leinenpflicht!

Leinenpflicht in Berlin

Wer mit seinem Hund in der Hauptstadt lebt, konnte ihn an einigen Orten bislang problemlos ohne Leine laufen lassen. Das allerdings hat sich zum ersten Januar diesen Jahres geändert, denn nun gilt in Berlin die Leinenpflicht. Sie umgehen kann nur, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Der Hund muss an die Leine

Die nun geltende Leinenpflicht für Berlin sieht vor, dass Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine gehalten werden müssen. Mit „Öffentlichkeit“ gemeint sind nicht nur Bereiche in der Innenstadt, sondern auch Waldgebiete, Feldwege, Parks und sogar das öffentlich zugängliche Treppenhaus. Wer gegen die Leinenpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von rund 25 Euro rechnen.

Bestimmte Hunde dürfen frei laufen

Doch wie bei allen Regeln gibt es auch von dieser einige Ausnahmen. So sind Hunde, die schon vor dem 22. Juli 2016 angeschafft wurden, von der Leinenpflicht befreit. Kam der Vierbeiner erst später ins Leben von Herrchen und Frauchen, hilft nur die Teilnahme an einer Sachkundeprüfung. Bei dieser Prüfung kontrolliert ein Fachmann, ob der Hundehalter sowohl in der Theorie als auch in der Praxis dazu fähig ist, verantwortungsbewusst mit seinem Tier umzugehen.

Die Ausnahmeregelung gilt im Übrigen nicht für alle öffentlichen Bereiche. Auch in diesem Fall ist das Laufen ohne Leine nur auf Brachflächen, Hundeauslaufgebieten und an unbelebten Orten gestattet.

Wissenswertes rund um die Sachkundeprüfung

Mit dem Bestehen der Sachkundeprüfung erwirbt der Hundehalter den sogenannten „Hundeführerschein“ und darf in bestimmten Fällen auf die Leine verzichten. Aber Vorsicht! Nur derjenige, der die Prüfung abgelegt hat, darf von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen. Sollen alle Familienmitglieder ihren Hund ohne Leine laufen lassen dürfen, muss jeder für sich eine Prüfung absolvieren.

Einen Verantwortlichen für die Durchführung der Prüfung finden Hundehalter bei ihrem zuständigen Ordnungsamt. Die Kosten für den Hundeführerschein liegen bei mindestens neunzig Euro pro Person.

Die Prüfung selbst unterteilt sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. In der Theorie erhält der Prüfling einen Fragebogen mit rund dreißig Fragen, die er innerhalb von 45 Minuten beantworten muss. Bestanden ist dieser Teil der Prüfung nur dann, wenn mindestens siebzig Prozent der Fragen – also 21 – korrekt beantwortet wurden. Zu den Fragen gehören beispielsweise solche rund um die Herkunft des Hundes, seine Domestikation, die Hundezucht und die Bedürfnisse der Fellnasen. Für die praktische Prüfung verantwortlich sind in der Regel Hundeschulen, die den Hundehalter und seinen Vierbeiner während einer bis zu zwei Stunden dauernden Kontrolle auf Herz und Nieren testen. Hier werden das Wesen des Hundes und sein Gehorsam genau unter die Lupe genommen. Nur wenn beide Teile der Prüfung bestanden wurden, erhält der Prüfling seinen Führerschein.



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