Bereits im Jahr 2010 wurde in Dänemark ein Gesetz verabschiedet, das die Einfuhr, Haltung und Zucht von insgesamt 13 als gefährlich geltenden Rassen verbieten sollte. Dabei handelt es sich um sogenannte Listenhunde, denen eine genetisch bedinge Aggressivität unterstellt wird.
Die Liste Dänemarks umfasst die Rassen:
- Pitbull Terrier
- Tosa Inu
- American Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- American Bulldog
- Boerboel
- Kangal
- Zentralasiatischer Owtscharka
- Kaukasischer Owtschark
- Südrussischer Owtscharka
- Tornjak
- Sarplaninac
Alle Hunde dieser Rassen, die nach dem 01. Juli 2010 geboren wurden, in Dänemark eingeschläfert werden können. Dennoch sind auch die Halter aller anderen Hunderassen betroffen, denn: sollte ein Polizist der Meinung sein, dass das Tier Ähnlichkeit mit einer der genannten Rassen aufweist, kann der Hund sofort mitgenommen und innerhalb von drei Tagen eingeschläfert werden. Ein Einspruch ist nur mit der umgekehrten Beweislast möglich, das bedeutet, der Halter muss beweisen, dass der Hund keine Rasseanteile eines Listenhundes aufweist. Gerade bei Mischlingen ist dies nahezu unmöglich.
Auch im Falle von einer Beißattacken, bei denen die Wunde des Opfers genäht werden muss, wird der Hund in Dänemark umgehend eingeschläfert – hier ist keinerlei Einspruch möglich. Zudem gab es ein altes Gesetz aus dem Jahr 1872, das Grundbesitzern erlaubt, herumstreunende Hunde bei Betreten des eigenen Geländes zu erschießen.
Was das neue Gesetz mit sich bringt
Im Zuge des neuen Gesetzes wurde die Rasseliste zwar nicht abgeschafft, jedoch zum 01. Juni 2017 das alte Gesetz aus dem Jahr 1872 aufgehoben. Grundbesitzer dürfen in Zukunft also nicht mehr herumstreunende Hunde erschießen, wenn sie das eigene Grundstück betreten. Außerdem wurde auch das Gesetz der Beißattacken-Regelung gelockert: nun entscheidet nicht mehr nur ein Richter über das weitere Schicksal des Tieres, sondern auch ein Sachverständiger sieht sich den Fall an. Dort wird dann entschieden, ob es sich um ein natürliches Verhalten des Tieres oder um einen aggressiven Hund handelt. Auch Einsprüche gegen die Entscheidung sind nun möglich. Bis zum finalen Urteil hat das Tier im Tierheim untergebracht zu werden.
Was das für Urlauber bedeutet
Da die Rasseliste noch immer vollumfänglich existiert, ist das Risiko für alle betreffenden Hunde auf der Liste (und alle, die diesen ähneln) nach wie vor vorhanden. Es handelt sich zwar um ein gutes Zeichen seitens Dänemark, die ersten Gesetze anzupassen, gleichzeitig ist es jedoch noch ein langer Weg, um wieder zu einem attraktiven Land für Hundehalter zu werden.
Es gilt dennoch zu erwähnen, dass bisher noch kein einziger Urlauberhund in Dänemark eingeschläfert wurde — trotz mehr als 100.000 Touristen, die das Land in Begleitung ihrer Hunde besuchten. Somit ist das Gesetz nur für dänische Hundehalter von Relevanz.
Als Hundehalter sollte man sich natürlich dennoch die Frage stellen, ob man das Risiko eingehen möchte, mit dem geliebten Tier in ein Land zu reisen, in dem es umgehend beschlagnahmt und innerhalb von drei weiteren Tagen eingeschläfert werden kann. Schließlich hat man im Fall der Fälle als Urlauber ebenso wenig Möglichkeiten wie ein Einheimischer, um die Entscheidung zu beeinflussen. Einzig Halter von reinrassigen Hunden mit eindeutigem Stammbaumnachweis können natürlich unbesorgt das Land der schönen Strände, Dünen und Landschaften besuchen – sollten dann aber an die entsprechenden Dokumente denken, um im Zweifelsfall belegen zu können, um welche Rasse es sich handelt.