Die Hundesteuer ist eine Abgabe mit einer langen Tradition.
Schon Ende des 15. Jahrhunderts mussten hundehaltende Bauern ihrem Lehnsherrn „Hundekorn“ abtreten. In Großbritannien wurde 1796 die erste allgemeine Hundesteuer erhoben.
Die erste Hundesteuer in Deutschland betrug einen Reichstaler im Jahr. Sie wurde 1807 in Offenbach am Main erhoben, um bei der Tilgung der städtischen Kriegsschulden zu helfen. 1809 wurde sie auch in Sachsen-Coburg beschlossen. Dort war ihr Zweck insbesondere, die Hundeanzahl und damit die Gefahr der Tollwutübertragung einzudämmen. Immer mehr Gebiete folgten, und 1829 erhielten schließlichalle Stadtgemeinden das Recht, eine Hundesteuer zu erheben. 1834 folgten die Kommunen.
Hundesteuer in Deutschland
Die Hundesteuer ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, welche die private Hundehaltung besteuert. Sie beruht auf dem Kommunalabgabengesetz der einzelnen Bundesländer bzw. auf dem Hundesteuergesetz der Stadtstaaten.
Als „Luxussteuer“ hat sie unter anderem die Eindämmung der Hundepopulation zum Ziel und ist nicht an den Erhalt einer Leistung (z. B. Beseitigung von Hundekot durch die Gemeinden) geknüpft.
Hundesteuer zahlen: So funktioniert’s
Die meisten Gemeinden haben ein Online-Anmeldeformular auf ihrer Homepage. Dieses enthält neben den Kontaktdaten des Halters auch Angaben zur Rasse des Hundes, zu seinem Alter und Geschlecht und ob es sich bei dem Hund um den einzigen oder einen von mehreren im Haushalt handelt. Das Formular füllt man unmittelbar nach der Anschaffung des Hundes aus und schickt es an die angegebene Stelle. Man erhält dann den Steuerbescheid.
Die Hundesteuer muss einmal jährlich bezahlt werden. Ihre Höhe bestimmen die einzelnen Gemeinden selbst, ebenso die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Steuerpflicht.
Wer seinen Beitrag ordnungsgemäß entrichtet hat, erhält eine Steuermarke, die er immer mitführen muss, wenn er mit dem Hund unterwegs ist. Die Metallplakette kann dabei entweder direkt am Hund angebracht werden (etwa am Halsband oder am Hundegeschirr) oder sie wird – bei wechselnden Ausrüstungsgegenständen meist sinnvoll – z. B. am Schlüsselbund des Halters befestigt. Wichtig ist in jedem Fall, dass sie bei einer Kontrolle jederzeit vorgezeigt werden kann.
Für sogenannte „Listenhunde“ bezahlt man in der Regel deutlich höhere Steuerbeträge.
Von der Steuerpflicht ausgenommen sind gewerbliche Hundehaltungen, also zum Beispiel die Tiere gewerblich tätiger Züchter oder Hütehunde im Arbeitseinsatz.
Für Blindenhunde, Gebrauchshunde und Hunde in bzw. aus Tierheimen gibt es je nach Gemeinde Ermäßigungen oder komplette Befreiungen, Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung können sich in manchen Gemeinden ebenso auf eine reduzierte Hundesteuer freuen.
So viel kostet die Hundesteuer
Spitzenreiter bei den Hundesteuersätzen ist derzeit die Stadt Köln mit 156 € pro Hund und Jahr. Das westfälische Gronau dagegen gehört mit jährlich 42 € zu den „Steuerparadiesen“.
Einige Gemeinden verzichten sogar komplett auf das Erheben einer Hundesteuer, so zum Beispiel das hessische Eschborn.
Für einen sogenannten „Listenhund“ ist in den meisten Gemeinden eine hohe drei- bis teilweise sogar vierstellige Summe zu bezahlen.
Hundesteuer in anderen europäischen Ländern
In Österreich lebende Hunde unterliegen ebenfalls der Steuerpflicht. Auch sie erhalten eine Hundemarke. Je nach Bundesland bzw. Gemeinde fallen die Höhe der Abgabe sowie die Voraussetzungen für eine Befreiung unterschiedlich aus. In Wien beispielsweise fallen für den ersten Hund 72 € jährlich an, der zweite Hund kostet 105 €. In Tirol bezahlen Hundehalter dagegen maximal 45 € jährlich.
Wer in der Stadt Wien mit seinem Hund die (freiwillige) Hundeführerscheinprüfung ablegt und besteht, muss im darauffolgenden Jahr einmalig keine Hundesteuer bezahlen.
Die Schweizer Kantone erheben Hundesteuer auf der Basis ihres Hundegesetzes, die Einwohnergemeinden auf der Basis des Hundereglements.
In Dänemark, Schweden, Belgien, England, Frankreich, Italien, Spanien, Griechenland, Ungarn und Kroatien wurde die Hundesteuer vor einiger Zeit abgeschafft.
In den Niederlanden können, in Luxemburg müssen die einzelnen Kommunen eine Hundesteuer erheben.
Hier findet Ihr zukünftig eine Liste über die einzelnen Hundesteuern in Eurem Ort:
(ist Euer Ort noch nicht gelistet, so freue ich mich über Eure Zuschriften an kontakt@hund.info)
Baden-Württemberg
Ort: Aalen Steuer 1.Hund: 75,- € Steuer 2.Hund: 150,- €
Ort: Esslingen Steuer 1.Hund: 96,- € Steuer 2.Hund: 192,- €
Ort: Karlsruhe Steuer 1.Hund: 104,40 € Steuer 2.Hund: 104,40 €
Ort: Stuttgart Steuer 1.Hund: 108,- € Steuer 2.Hund: 216,- €
Ort: Weinheim Steuer 1.Hund: 108,- € Steuer 2.Hund: 216,- €
Bayern
Ort: Augsburg Steuer 1.Hund: 75,- € Steuer 2.Hund: 110,- €
Ort: Garmisch-Partenkirchen Steuer 1.Hund: 60,- € Steuer 2.Hund: 110,- €
Ort: Ingolstadt Steuer 1.Hund: 65,- € Steuer 2.Hund: 84,- €
Ort: München Steuer 1.Hund: 76,80 € Steuer 2.Hund: 76,80 €
Ort: Palling Steuer 1.Hund: 20,- € Steuer 2.Hund: 30,- €
Berlin
Ort: Berlin Steuer 1.Hund: 120,- € Steuer 2.Hund: 180,- €
Brandenburg
Ort: Falkensee Steuer 1.Hund: 48,- € Steuer 2.Hund: 84,- €
Ort: Frankfurt/Oder Steuer 1.Hund: 66,- € Steuer 2.Hund: 78,- €
Ort: Luckenwalde Steuer 1.Hund: 30,- € Steuer 2.Hund: 51,- €
Ort: Potsdam Steuer 1.Hund: 84,- € Steuer 2.Hund: 108,- €
Bremen
Ort: Bremen Steuer 1.Hund: 122,64 € Steuer 2.Hund: 122,64 €
Hamburg
Ort: Hamburg Steuer 1.Hund: 92,03 € Steuer 2.Hund: 92,03 €
Hessen
Ort: Frankfurt am Main Steuer 1.Hund: 90,- € Steuer 2.Hund: 180,- €
Ort: Giessen Steuer 1.Hund: 84,- € Steuer 2.Hund: 120,- €
Ort: Kassel Steuer 1.Hund: 92,03 € Steuer 2.Hund: 122,71 €
Ort: Wiesbaden Steuer 1.Hund: 75,- € Steuer 2.Hund: 150,- €
Mecklenburg-Vorpommern
Ort: Rostock Steuer 1.Hund: 72,- € Steuer 2.Hund: 108,- €
Ort: Schwerin Steuer 1.Hund: 76,50 € Steuer 2.Hund: 153,50 €
Ort: Roggendorf Steuer 1.Hund: 26,- € Steuer 2.Hund: 51,- €
Niedersachsen
Ort: Braunschweig Steuer 1.Hund: 120,- € Steuer 2.Hund: 144,- €
Ort: Emden Steuer 1.Hund: 66,50 € Steuer 2.Hund: 97,50 €
Ort: Hannover Steuer 1.Hund: 120,- € Steuer 2.Hund: 240,- €
Ort: Helmstedt Steuer 1.Hund: 48,- € Steuer 2.Hund: 72,- €
Ort: Lüneburg Steuer 1.Hund: 71,58 € Steuer 2.Hund: 86,92 €
Ort: Ronnenberg Steuer 1.Hund: 84,- € Steuer 2.Hund: 138,- €
Ort: Wilhelmshaven Steuer 1.Hund: 90,- € Steuer 2.Hund: 180,- €
Nordrhein-Westfalen
Ort: Bonn Steuer 1.Hund: 150,- € Steuer 2.Hund: 270,- €
Ort: Bornheim Steuer 1.Hund: 90,- € Steuer 2.Hund: 132,- €
Ort: Dortmund Steuer 1.Hund: 144,- € Steuer 2.Hund: 192,- €
Ort: Düsseldorf Steuer 1.Hund: 120,- € Steuer 2.Hund: 150,- €
Ort: Köln Steuer 1.Hund: 141,- € Steuer 2.Hund: 171,- €
Ort: Mönchengladbach Steuer 1.Hund: 120,- € Steuer 2.Hund: 144,- €
Ort: Paderborn Steuer 1.Hund: 90,- € Steuer 2.Hund: 180,- €
Ort: Wuppertal Steuer 1.Hund: 160,- € Steuer 2.Hund: 288,- €
Rheinland-Pfalz
Ort: Koblenz Steuer 1.Hund: 90,- € Steuer 2.Hund: 138,- €
Ort: Ludwigshafen Steuer 1.Hund: 105,- € Steuer 2.Hund: 132,- €
Ort: Mainz Steuer 1.Hund: 120,- € Steuer 2.Hund: 156,- €
Ort: Oppenheim Steuer 1.Hund: 60,- € Steuer 2.Hund: 150,- €
Ort: Speyer Steuer 1.Hund: 102,- € Steuer 2.Hund: 132,- €
Ort: Worms Steuer 1.Hund: 90,- € Steuer 2.Hund: 150,- €
Saarland
Ort: Homburg/Saar Steuer 1.Hund: 60,- € Steuer 2.Hund: 84,- €
Ort: Ottweiler Steuer 1.Hund: 73,20 € Steuer 2.Hund: 109,80 €
Ort: Saarbrücken Steuer 1.Hund: 85,92 € Steuer 2.Hund: 159,60 €
Sachsen
Ort: Chemnitz Steuer 1.Hund: 88,00 € Steuer 2.Hund: 135,00 €
Ort: Dresden Steuer 1.Hund: 108,- € Steuer 2.Hund: ? €
Ort: Großschirma Steuer 1.Hund: 30,00 € Steuer 2.Hund: 40,00 €
Ort: Leipzig Steuer 1.Hund: 96,00 € Steuer 2.Hund: 192,00 €
Ort: Zwickau Steuer 1.Hund: 90,00 € Steuer 2.Hund: 120,00 €
Sachsen-Anhalt
Ort: Dessau Steuer 1.Hund: 62,00 € Steuer 2.Hund: 74,00 €
Ort: Halle Steuer 1.Hund: 74,- € Steuer 2.Hund: 150,- €
Ort: Klötze Steuer 1.Hund: 42,- € Steuer 2.Hund: 50,- €
Ort: Magdeburg Steuer 1.Hund: 66,00 € Steuer 2.Hund: 72,00 €
Schleswig-Holstein
Ort: Flensburg Steuer 1.Hund: 144,00 € Steuer 2.Hund: 300,00 €
Ort: Helgoland Steuer 1.Hund: 255,00 € Steuer 2.Hund: 255,00 €
Ort: Kiel Steuer 1.Hund: 108,- € Steuer 2.Hund: 174,- €
Ort: Norderstedt Steuer 1.Hund: 50,- € Steuer 2.Hund: 60,- €
Thüringen
Ort: Apolda Steuer 1.Hund: 60,- € Steuer 2.Hund: 84,- €
Ort: Erfurt Steuer 1.Hund: 108,- € Steuer 2.Hund: 132,- €
Ort: Gera Steuer 1.Hund: 61,30 € Steuer 2.Hund: 79,80 €
Ort: Jena Steuer 1.Hund: 72,00 € Steuer 2.Hund: 84,00 €
Hier in Villingen im Schwarzwald zahle ich für meinen Kenny 120,- Euro ich finde das ist sehr unverschämt da ich seltenst mal Scheißtüten finde und weg gemacht wird hier auch kaum mal was also finde ich es sehr übertrieben !! Lieben Gruß Petra !!
Wie oben im Text schon richtig geschrieben wurde: DIE HUNDESTEUER IST KEINE ZWECKGEBUNDENE STEUER, SONDERN EINFACH EINE LUXUSSTEUER, MIT DEM NEBENEFFEKT DIE ANZAHL DER HUNDE ZU REGULIEREN.
Die Kommunen können die Hundesteuer also völlig frei für alles benutzen und verschuldete Kommunen werden bestimmt nicht irgendwelche Ausgaben tätigen, zum Wohl der Hundebesitzer, wie z.b. Kacktütenspender oder Hundewiese.
Wer lesen kann ist klar im vorteil wie unten erwähnt ich habe 2 Katzen die KEINE Freigänger sind leider ist es aber so das die Freigängerkatzen in die Sandkästen auf Spielplätzen gehen und da ihren mist hinterlassen oder auch in Nachbarsgarten deshalb bin ich dafür für Freigänger eine Katzensteuer zu erheben …..davon abgesehen denken manche Hundehalter das sie ihre Hunde auch auf Spielplätzen ( trotz Verbotsschild ) ihr Geschäft machen lassen das ist mehr wie eine Frechheit ….zu den kottüten die gibt es mittlerweile überall zu kaufen warum sollen die Gemeinden einen Automat hinstellen ( werden sowieso alle Beschädigt von Randalierer ).
P.S.: Bin kein Hundehasser im gegenteil nur wo recht ist muss recht bleiben .
Hallöchen,
sehr schön, nur stimmt im Text nicht der Kölner Wert der Hundesteuer, mit dem später aufgeführten in der Rubrik Nordrhein Westfalen und danach ist nicht Köln die teuerste Stadt, sondern Wuppertal, vor allem wenn man 2 Hunde besitzt und dann 288 für jeden bezahlen muss.
Es ist schon eine Frechheit, dass verschuldete Kommunen immer mehr den Bürgern in die Taschen greifen und es anscheinend keine Grenzen gibt.
Liebe Grüße
Horst
Hallo,
ich habe einen Hündin 4Jahre alt übernommen, aus München!Die Frau ist verstorben! Die Hundesteuer wurde für das ganze Jahr bezahlt.
Als ich SIE jetzt bei meiner Gemeinde angemeldet habe 01.08.2014, bekomme ich den Bescheid, die Hundesteuer für das ganze
Jahr 2014 zu bezahlen!
Ist das denn in Ordnung? Die Auto-Steuer läuft ja auch von dem Anmeldetag! Werden Hundbesitzer, bestraft dafür!
Wer kennt sich aus damit.
Viele Grüße !
Suse
72 Euro für den 1. HUND IN APOLDA
Hallo. In Wiesbaden sollen Hundebesitzer ab 2016 nun 180 € pro Hund zahlen. Ich habe zwei fellnasen. Ich finde es eine Frechheit gleich so viel zu erhöhen. Es sind fast 100% mehr. Da ich meine zwei über alles liebe und niemals hergeben werde ich wohl zahlen müssen. In manchen Städten gibt es keine Hundesteuer. Ich finde es sollte wenn alles gleich sein und nicht diese riesigen unterschiede. Auch wegen der listenhunde. Es gibt keine gefährlichen hunde. Sie sind das was wir aus ihnen machen. Allen eine schöne zeit mit ihren Vierbeinern
Wir haben diesen Bescheid auch soeben erhalten. Ich halte es für eine Frechheit/Willkür unserer Behörden, uns Hundebesitzer zum stopfen von Finanzlöchern zu missbrauchen.
Wir werden uns auf alle Fälle bei unserem RA informieren, ob man rechtlich gegen diese Sauerei vorgehen kann.
Man kann sich doch nicht alles gefallen lassen.
Komisch und unverständlich finde ich es das Katzenbesitzer keine Steuern zahlen müssen. Wieso nur der Hund?
Ich habe 2 Katzen es sind reine Hauskatzen sie gehen also NICHT raus und scheissen die sandkästen voll oder die Gehwege.
Die Freigängerkatzen deren besitzer bin ich auch dafür das sie Steuern bezahlen .
Ich bezahle hier in Heimbach – Eifel 600 € für 3 Hunde für 1 Jahr. Und weil das der Stadt noch nicht genug ist müssen die Besitzer, bei jeder An und Abmeldung jetzt auch noch eine Bearbeitungsgebühr von 25 € bezahlen. Ich werde meinen Hauptwohnsitz jetzt nach Belgien verlegen, nicht weil es mir ums Geld geht sondern weil ich mich nicht abzocken lasse .Man merkt das die Kommunen immer klammer werden und sich immer was neues ausdenken um uns das sauer erarbeitete Geld aus den Taschen zu ziehen.
Die hundesteuer ist, wie bereits in einem komentar richtig bemerkt keine zweckgebundene steuer. Für hundebesitzer stellt sich die frage, warum pferde, katzen und besitzer von vögeln keine steuer bezahlen müssen, insofern ist hundesteuer nicht gerecht und sollte abgeschafft werden.
Heimbach ist auch bei anderen Steuerabgaben nicht zimperlich. Bei 900 % Hebesatz, und das schon 4 Jahre lang, horrende Steuern auf Abwasser-, Regenwasser, trotz Ökopflaster und Regenwassertonnen, Winterdienst, viel zu teure Biotonnen, sollte man überlegen, aus den 2 Rathäusern nur noch eins zu machen. Mit anderen Worten, den ausufernden Wasserkopf in der Eifel stoppen.