Darf man ungestraft eine Autoscheibe einschlagen zur Rettung eines Hundes?

Leider passiert es immer wieder, dass Hunde im Auto zurückgelassen werden. Was viele nicht wissen, ist die Tatsache, dass sich ein Auto bereits ab Temperaturen von 20 Grad sogar bei
bewölkten Tagen auf bis zu 46 Grad im Wageninneren aufheizen kann. Bei Temperaturen um die 40 Grad kann sich das Wageninnere auf über 70 Grad aufheizen. Auch wenn sich der Wagen zum

Hund im überhitzen Auto! Jetzt handeln!
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Zeitpunkt des Abstellens im Schatten befand, kann dieser wegen veränderter Sonnenposition innerhalb weniger Minuten der prallen Sonne ausgesetzt sein. Selbst wenn der Hundehalter seinen Vierbeiner nur wenige Minuten im Auto zurücklässt, kann der Wagen für ihn zur tödlichen Hitzefalle werden. Hunde können ihre Körpertemperatur im Wesentlichen nur über die Atmung regulieren und sind daher besonders hitzeempfindlich.

Was könnt Ihr also tun, wenn ihr einen Vierbeiner in einer solchen Notsituation vorfindet?  Darf man ungestraft eine Autoscheibe einschlagen zur Rettung eines Hundes?  Wie ist die Rechtlage in Deutschland?  Mir ist durchaus bewusst, dass fast jeder bei Bedarf sofort handeln würde. Natürlich solltet Ihr vorab schon umher fragen, ob der Eigentümer des Wagens greifbar ist. Sollte das nicht möglich sein, möchte ich an dieser Stelle die Rechtsgrundlage einmal beleuchten.

Das Wichtigste vorab: Ja, Ihr dürft sowohl in Deutschland, als auch in Österreich und in der Schweiz ungestraft eine Autoscheibe einschlagen, um einen Hund zu retten und müsst nur ein paar wichtige Punkte beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.

Rechtslage in Deutschland zum Einschlagen einer Fensterscheibe des Autos

Wenn sich ein Mensch in einer solchen Notsituation befindet, wie zum Beispiel ein Säugling, der im Auto vergessen wurde, ist die Rechtslage klar. Ihr seid verpflichtet zu handeln, tut Ihr dies nicht, so macht Ihr Euch nach § 323 c (Strafgesetzbuch, unterlassene Hilfeleistung) strafbar. Die Rechtslage zur Rettung eines Hundes oder eines anderen Tieres ist inzwischen auch so geregelt, dass Ihr das Tier retten könnt, ohne belangt zu werden, wenn Ihr die wichtigsten Regeln beachtet.

Zunächst stellt das Einschlagen der Fensterscheibe eines fremden Autos eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB (Strafgesetzbuch) dar und kann auch zivilrechtlich nach § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geahndet werden.

Allerdings stehen dem zwei Gesetzte gegenüber, die das Einschlagen des Autofensters rechtfertigen:

Nach § 34 StGB, ist es Euch erlaubt, eine Gefahr auf „Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut“, worunter auch Tiere fallen, mit angemessenen Mitteln abzuwehren.

Der genaue Wortlaut des § 34 StGB (rechtfertigender Notstand):

„Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“

Zivilrechtlich kommt Euch bei Eurem Einsatz das bürgerliche Gesetzbuch zu Hilfe.

§ 228 BGB (Notstand)

„Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.“

Des Weiteren kommt ein Strafverfahren wegen des Tatbestands der Tierquälerei auf den Hundehalter zu. Dieses wird nach § 17 TierSchG (Tierschutzgesetz) als Straftat geahndet.

§ 17 TierSchG (Tierquälerei)

„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“.

Ihr müsst jedoch, falls es eine Gerichtsverhandlung gibt, beweisen, dass eine Notstandssituation vorlag und Euch keine milderen Mittel zur Verfügung standen, als das Autofenster einzuschlagen.

Warnung Hund nicht im Auto lassen

So rettet Ihr den Hund und verhaltet Euch gleichzeitig rechtskonform

Findet Ihr einen Hund in einer Notsituation im Auto vor, so müssen Ihr zunächst prüfen, ob Ihr den Hundehalter schnell ausfindig machen könnt. Dabei könnt Ihr zum Beispiel nach nahe gelegenen Läden Ausschau halten und dort nach dem Besitzer fragen. In nahe stehenden Wohnhäuser klingeln, Passanten ansprechen und um Hilfe bitten usw.

Ist der Besitzer nicht schnell zu ermitteln, dann ruft Ihr die Polizei.

autoscheibe-einschlagenBefindet sich der Hund in einer akuten lebensgefährlichen Lage, die es unmöglich macht, auf die Polizei zu warten, so dürft Ihr, nachdem Ihr den Notruf abgesetzt habt, den Hund selbst befreien. Dazu prüft  zunächst, ob vielleicht eine Tür geöffnet ist oder sich die Fenster durch einen geöffneten Schlitz öffnen lassen. Hat dies keinen Erfolg, so dürft Ihr ein Fenster einschlagen. Ihr solltet dabei ein Seitenfenster auswählen, um den Schaden am Wagen so gering wie möglich zu halten. Dokumentiert die Situation!  Sind Passanten in der Nähe, bitten sie, Euch als Zeugen beizustehen. Notiert deren Anschriften. Wenn möglich und wenn es die Zeit zulässt, macht Fotos, beziehungsweise einen kurzen Videoclip mit dem Smartphone von der Situation. Nun könnt Ihr die Scheibe einschlagen und den Hund aus seiner Notsituation befreien. Holt den Hund aus der Hitzezone und bietet ihm Wasser an. Ist er bewusstlos, benetzt seinen Rachenraum mit Wasser und dreht ihn in Seitenlage. Versucht, seinen Körper zu kühlen bis die Tierrettung eintrifft. Fangt dabei mit den Beinen an. Legt zum Beispiel kalte feuchte Tücher auf seine Beine und später auf den Körper und tauscht diese aus, sobald sie aufgeheizt sind. Falls keine Tücher zur Verfügung stehen, verwendet  kalte Gegenstände, die sie vorsichtig an seinen Körper halten.

Diese Checkliste fasst noch einmal die wesentlichen Punkte zusammen

  • Versucht, den Hundehalter zu ermitteln (zum Beispiel in umliegenden Läden fragen)
  • Ruft  die Polizei
  • Erlaubt es der Zustand des Hundes nicht, das Eintreffen der Polizei abzuwarten, beginnt umgehend mit der Rettungsmaßnahme
  • Dokumentiert Euer Vorgehen; gewinnt Zeugen und macht, wenn möglich, Fotos von der Situation
  • Prüft, ob sich das Fahrzeug leicht öffnen lässt, wie zum Beispiel bei unverschlossenen Türen.
  • Schlagt möglichst ein Seitenfenster ein um den Schaden zu begrenzen
  • Befreit den Hund und führt die Rettungsmaßnahmen durch.

Rechtliche Situation in Österreich und der Schweiz

In Österreich und der Schweiz ist die rechtliche Situation ähnlich wie in Deutschland. Sowohl in Österreich als auch in der Schweiz gibt es Tierschutzgesetze und die Notstandsregelung, die auch die Rettung von Tieren mit einschließt. Ihr könnt daher genauso vorgehen wie in Deutschland und  bei der entsprechenden Situation und Verhalten ungestraft das Autofenster zur Rettung des Hundes einschlagen.

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42 Kommentare

  1. annie thomassen

    OHNE WENN UND ABER,

    LEBEN GEHT VOR VON MENSCH / TIER .

    WENN DIE SCHEIBEN GANZ BLEIBEN SOLL,

    LÄSST MANN KEIN LEBENWESEN IM AUTO!!!!!

    TOTEN GEGENSTÄNDEN SIND ZU ERSETZEN!!!!

  2. Und bitte: Einige Autos haben zusammen mit einer Standheizung auch eine Standlüftung, welche in der Lage ist, den Wagen von innen herunterzukühlen. Bitte zuerst denken, dann einschlagen, wärmedämmendes Glas ist teuer und eine eingeschaltete Standlüftung hebt die Notstandssituation meist auf.

    • Das ist ja wohl ein Witz??? Ich sehe ja wohl von aussen, wie schlecht oder gut es dem Hund im Inneren des Wagens geht. Und ich würde JEDERZEIT (mir komplett egal ob Wahnsinns Standlüftung oder sonstiges Nobelzeugs eingebaut ist) die Scheibe einschlagen, wenn es dem Tier im Inneren des Wagens schlecht geht. Tiere gehören einfach nicht im Auto eingesperrt, das würde ein Normal denkender Mensch ja schliesslich auch nicht mit seinem Kind/Baby machen….hirnlose Ausnahmen gibt es ja leider immer…

  3. Servus,

    Eine doofe Frage hätte ich allerdings … ich nenne einen Kombi mein Eigen, dieser verfügt über eine 3 Zonen Klimaautomatik, welche auch im Stand klimatisiert oder im Winter auch heizt. Zusätzlich sind die Scheiben mit Tönungsfolie beschichtet.
    Jetzt einmal angenommen, es schaut einer in das KFZ hinein und sieht drinnen zwei Hunde welche auf dem Boden liegen und schlafen. Ob sie bereits Not haben oder nur schlafen wird er von außen vermutlich nicht wirklich beurteilen können, weil die Scheiben einfach zu dunkel sind.
    Was passiert wenn die Beiden durch das Bersten des Fenster munter werden, sich dummerweise die Folie von der Scheibe löst und die Hunde den „Retter“ beissen. Auch besteht dann die Gefahr, dass sich die Hunde ausserhalb des KFZs bewegen, davon laufen usw.
    Gut, eine Scheibentönungsfolie lässt sich nicht so leicht ablösen, aber die Hunde sind wach, die Klimaanlage durch die geborstene Scheibe außer Funktion … wer zahlt den Schaden? Wie komme ich eventuell dazu, beweisen zu müssen, das es nicht so ist.

    Nicht falsch verstehen, ich finde den Artikel gut und habe meine Hunde auch selten bei einem Einkauf mit, aber am Hundeplatz ist ihnen die Ladefläche lieber als diese komischen Holzhäuschen vor Ort.

    LG
    Daniel

    • Hallo Daniel,
      wenn Du schon so etwas befürchtest, dann würde ich an Deiner Stelle einen Aufkleber an mein Auto machen „Klimaanlage an Board – Hunde schlafen“ oder so was ähnliches !
      LG
      Andreas

    • nur so als idee könntest ja ein hinweis am auto anbringen das bei dir die klimaanlage auch bei nicht laufenden motor weiterläuft und somit keine gefahr für deine hunde besteht somit haben die kein anrecht die scheibe einzuschlagen und wenn jemand die warnung ignoriert muss der für den ganzen schaden aufkommen.

    • Hallo Daniel.
      Man klopft ja zuerst an die Scheibe und versucht den Hund schon so zu wecken. Die meisten Hunde werden im Auto von soetwas ja wach.
      Aber trotz Klimaanlage sollte man keine Kinder und keine Hunde im Auto lassen. Eine Klimaanlage kann auch kaputt gehen.

    • Hallo Daniel,

      eine völlig berechtigte Frage. Standklimaanlagen sind ja (r)echt selten vorzufinden. Was mir so spontan einfallen würde: Hinweiszettel von aussen lesbar am Fahrzeug (und nen Thermometer daneben ;-)).

      Ich würde mir im Falle des Falles eh erstmal die Hunde angucken, ob und wie die reagieren. Nen Hund der spontan reagiert wenn ich ans Fenster klopfe wird wohl kaum so stark hitzegeschädigt sein; dass ich innerhalb der nächsten 5 Minuten hektisch werden muss.

      Also abwarten, Fahrer suchen und ggf. Profis dazuholen….

      Jens

    • Robert Hintereker

      Dann bringen Sie am Besten einen kurzen schriftlichen Hinweis auf die Klimatisierung des Fahrzeuges an der Scheibe an. So entsteht kein Missverständnis und auch kein Schaden.

    • Ich würde meine Telefonnummer hinterlassen, damit die potentiellen Retter mich anrufen können. Damit sind sie ‚verpflichtet‘ mich erst zu kontaktieren, bevor sie etwas einschlagen und du könntest ggfs vorbei kommen und ihnen ‚beweisen‘, dass alles in Ordnung ist.

    • Telefonnummer hinterlassen (obwohl das halt immer eine Frage der Privatsphäre ist und ob du das wirklich möchtest), Anmerkung/Sticker/Thermometer an die Scheibe kleben…
      Hier hast du schon einige gute Vorschläge bekommen, also kannst du dir vielleicht sogar was kreatives einfallen lassen 🙂

    • Hallo Daniel, seit wann funktioniert eine Klimaanlage bei stehendem Motor?
      Oder hast du, da wo du parkst eine 220 Volt Steckdose und eine mobile Klimaanlage?
      Es wäre auch der erste PKW mit einer 24 Volt Anlage und zusätzlichen Abdeckhaube auf dem Autodach. Dann mach das Teil so ein Zirkus da würde ein Tauber hören. So etwas wird in LKWs eingebaut.
      Zudem ist es mir egal ob jemand was auch immer eingebaut hat, ob getönte Scheiben hat oder nicht, innerhalb von 2 – 5 Minuten wird es in einem stehenden Auto so warm, das es weder Tier noch Mensch aushält. Ein Griff an die Scheibe zeigt mir nicht „kalt“, und schon ist die Scheibe hin. Den klimatisierte Fahrzeuge haben keine warmen oder heiße Fenster.
      Die Strafbarkeit ist mir in dem Fall so etwas von egal, ich würde auf jeden Fall die Scheibe einschlagen und natürlich auch die Polizei anrufen und Anzeige gegen den Fahrzeugführer wegen Körperverletzung / Tierquälerei erstatten. Zudem möchte ich den Richter sehen, der mich wegen der Rettung eines Mensch oder Tieres aus einem geschlossenen Fahrzeug zu Schadenersatz verurteilen würde.
      Denn laut Gesetz ist Jeder in einer vermeintlichen Notlage oder Unfall zur Hilfe verpflichtet, er wird auch wenn er dabei Fehler macht oder etwas verschlimmert nicht dafür bestraft.
      Alwina

      • Willy Schaupp

        Es gibt in der Tat Standklimaanlagen. Und das schon seit längerer Zeit. Für PKWs sind die Generatoren natürlich nicht so groß wie Tiefkühlgeneratoren für Lebensmittel LKWs.

        Dennoch würde ich selbst trotz Standklima kein Lebewesen im Auto zurücklassen. Sie könnte ausfallen. Das heißt, das Leben eines Tieres hängt von der Funktionstauglichkeit der Standklima ab.

        Aber! Eine Autoscheibe bei funktionierender Standklima einzuschlagen, wenn sich ein Hund darin befindet, dem es aufgrund angemessener Temperatur gut geht, davon würde ich ausdrücklich abraten. Denn ungeschädigte Hunde könnten sich verständlicher Weise wehren und beißen, oder sogar herausspringen oder beim Harausholen davonlaufen und in den fließenden Autoverkehr geraten. Und manche Hunde lassen sich von Fremden nicht einfangen oder anfassen und auch nichtmehr einfangen. (Unserer gehört zu diesem Typ).

        Fazit: Abchecken, wie der Humd reagiert. Nachsehen ob es Hinweise gibt, die auf eine Standklima deuten, und dann erst bei gerechtfertigtem Bedarf angemessen handeln.

  4. Wie ist denn die rechtliche lage in deutschland wenn ich ständig mit nem nothammer in der tasche herumlaufe? (So lange der nicht geklaut wurde – kann man ja per iNet bestellen sowas.)

    • ähm Joe du kannst mit jedem belibigen gegenstandt das einen Aufschlag von ca. 85km/h aushält die scheibe durchschlagen, also brauchen tust du keinen nothammer es reicht sogar schon ein Nokia der älteren generation, oder ein Taschenmesser, leichter geht es natürlich mit einer Aale, oder auch besser bekannst also Picker etc.

    • Unschuldshascherl

      Wieso sollte das ein Problem darstellen? Es ist doch dein Recht, ob nun ungewöhnlich oder nicht, mit einem Nothammer herumzulaufen, wie du lustig bist. Es ist ein Werkzeug wie eine Zange auch. So lange du dich wie in dem Artikel beschrieben absicherst, ist es doch malle, wenn man dir Übervorischtigkeit vowirft – gemäß dem Motto, Paranoia bedeutet nicht, dass man nicht verfolgt wird.

  5. In den genannten Paragraphen wird kein Tier erwähnt. Auf welche Quelle wird sich also bezogen, wenn man behauptet, Tiere seien „inbegriffen“?

    • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
      § 90a Tiere

      Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

  6. Daniel, als Tip. Kleb einen Zettel an die Scheibe von innen, das der Wagen klimatisiert ist und die Hunde nicht in Gefahr.
    LG

    • Tiere sind genau wie Gegenstände als Rechtsgut (Sachgut) mit inbegriffen. Das wird hier nicht extra ausformuliert, ist (Juristen) aber bekannt.

  7. Mir ist keine Automarke bekannt wo auch die Klimaanlage sei ausgeschalteten Motor läuft da sie sehr viel Strom verbraucht

    • Mein BMW hat das auch incl. 2-ter Batterie.

    • Aha und da rainr soetwas nicht kennt, kann es soetwas nicht geben? Man kann in jede Karre eine Klimaanlage und eine zweite, dritte, vierte Batterie einbauen. Sorry, Ihr Kommentar klingt halt leider wie eine Unterstellung.

  8. Ist ja wirklich eine komplizierte Situation in die einem so ein Hundehalter bringen kann. Aber meistens sind am Auto zumindest eine Fensterscheibe etwas herunter gelassen und der Hund sitzt friedlich oder bellend auf einem Sitz. Wäre vielleicht mal ganz interessant für Hundebesitzer eine Hunde-Parkuhr-Pflicht einzuführen, am besten noch mit integrierter Temperaturanzeige, damit ersichtlich ist welche Temperaturen im Auto herrschen. Und eben um voreilige Fensterbrüche zu vermeiden „Mein Herrchen hat mich hier um ??.?? Uhr geparkt und ich fühle mich den Umständen entsprechend“

  9. Mal eine ganz bescheidene Frage, hatte die Tage beim Real einen PKW gesehen der sich erstens falsch hingestellt hatte (im Schatten neben die Notausgangstüre) und als ich nach 10 min die beiden Herrschaften wieder kommen gesehen habe ist mir erst aufgefallen das im Kofferaum ein Hund gewesen ist. (da ich selbst mich um unsere Tochter gekümmert habe, habe ich es nicht mitbekommen).

    Echt doof gelaufen. Kann man solche Leute dennoch zur Rechenschaft ziehen, wenn evtl. ein Kennzeichen vorliegt ??

    LG
    Norbert

  10. Baerbl-Marlen

    Hund im Auto. Leider ließ sich kein Besitzer innerhalb angemessener Zeit ermitteln. Ein kleiner Hund hechelte verzweifelt bei geschlossenem Fenster und Hitze. Die angerufen Polizei in Koblenz antwortete lapidar: tja, also für sowas käme in Koblenz keine Polizei zum Auto. Da hätten sie weiß Gott anderes zu tun!!! Nach ca. 1Std. kam der Besitzer zurück. Auf Vorwürfe reagierte er unwirsch. Das sei seine Sache und dem Hund ginge es doch gut …er lebe ja noch!

  11. Wie ist die Rechtslage in Frankreich und Italien?
    Wäre wichtig, da es dort noch viel wärmer wird und man selbst als Urlauber vor Ort dort handeln sollte im Notfall.

  12. der Autoversteher

    jeder Toyota/ Lexus Hybrid hat die Funktion, bis hin zum Prius mit Solarzellen am Dach, die automatisch runterklimatisieren, sobald sonne aufs Dach scheint.
    oder die Klassische Standheizung mit Lüftungsfunktion, mit der man Stundenlang lüften kann, also die 25-30grad maximum in Auto hat

    Ich habe selber einen Hund und verstehe es wenn man einen Hund retten will, aber es gibt leider zu viele extremen Tierschützer da draußen, die jetzt glauben, dass sie das recht haben eine scheibe einzuschalgen, weil sie glauben, der Hund ist in Lebensgefahr, und ich werde sicher nicht ein Schild mit der Aufschrift: mein Auto wird gekühlt oder gar ein Thermometer montieren, nur, dass keiner auf die Idee kommt meine Scheibe einzuschlagen um meinen Armen Hund zu retten, der bei klimatisierten 20grad im auto schläft und dann wünsche ich diesen Leuten, das mein hund mein Auto verteidigt und denjenigen beißt und sich derjenige das merkt.

  13. So sehr ich verstehe, daß solche Artikel wie dieser prinzipiell nötig sind, so wenig Verständnis habe ich für derart pauschale Gefahrenhinweise! Die Mehrheit der übereifrigen Teenager und Möchtegern-Hundeschützer überlesen nämlich das „kann zu heiß werden“ und machen ein „ist automatisch zu heiß“ draus. Es ist absolut bescheuert, was daraus dann werden kann.

    Ich war Anfang Juni abends um halb acht einkaufen, meine Hunde lieben es autozufahren und mitgenommen zu werden. Ich halte seit 35 Jahren Hunde und habe es in all diesen Jahren sehr wohl verstanden, abzuschätzen, wann die Mitnahme gefährlich werden kann und wann sie es schlicht und einfach nicht ist. An diesem Abend waren es keine 22 Grad Celsius, es war sehr wolkig, die Sonne war bereits am untergehen, der Wagen im Schatten geparkt. Ich wußte, daß ich nur 20 Minuten im Laden bin, und ich wußte auch, daß sich das Auto in der Situation nicht mehr aufheizt.

    Ich war bereits an der Kasse angekommen, als ich draußen einen Feuerwehrwagen mit gesamter Mannschaft neben meinem PKW stehen sah, 5 Mann ums Auto und die zu diesem Zeitpunkt dann bereits völlig verängstigten Hunde anstarrend und gegen die Scheiben klopfend. Wohlgemerkt, niemand hat sich vorher im Laden erkundigt, und ich parkte keine 5 Meter vor dem Eingang. Stattdessen wurde sofort die Feuerwehr gerufen, und das ohne jede Notwendigkeit. Denn bereits als ich rauskam meine einer der Feuerwehrleute: „Ihren Hunden gehts doch gut! Was wollte das Mädchen denn?“

    Ich habe nur noch eingepackt und bin kopfschüttelnd weggefahren. Ein ganzer Feuerwehrzug, nur weil ein durch derartige Artikel aufgestörter Teenager nicht genau hinsehen kann, oder zu feige ist, erst mal nach dem Besitzer zu rufen. Bezahlt hat das dann der Steuerzahler. Und noch was, was hier anscheinend keiner derer beantworten will, die befürworten, erst handeln, dann schauen: diese beiden Hunde wären beim Einschlagen der Scheibe rausgesprungen und geflüchtet.

    Die Autobahn ist auf der anderen Seite des Parkplatzes, das waren zwei Windhunde mit 80cm Schultermaß. Wenn die auf die Autobahn oder auf die Schnellstraße gelaufen wären, dann hätte es Tote geben können. Und die Hunde waren topfit, keinerlei Hitzschlag, nicht mal am Hecheln. Die wären so schnell über den Parkplatz gehetzt, daß niemand mehr etwas hätte machen können. Und früher hatte ich Malinois, das wäre auch witzig geworden. Die hätten nämlich selbständig ausgeparkt und die vermeintlichen „Angreifer“ gestellt und vermutlich auch gebissen. Was dann? Als Hundehalter bin ICH nämlich haftbar, selbst wenn irgendein Besserwisser meint, diese Hunde verstören und freilassen zu müssen.

    Konsequenz für mich: keine Hunde im Auto von März bis Oktober, denn wenn die Leute derart hirnrissig überreagieren, kann man sich nie sicher sein, was man erlebt. Für die Hunde ein Verlust an Lebensqualität, für mich auch.

    • Ich finde, das Mädchen hat sehr aufmerksam reagiert.
      Hirnrissig ist nur die Reaktion – Beleidigt sein statt Einsicht.
      Wenn man Hunde im Auto eingesperrt vorfindet, muss man leider zunächst davon ausgehen, dass der Halter eben nicht so …helle ist, ihnen das zu ersparen. Oder zu egoistisch, zu ignorant, zu selbstgerecht. Kurz – dass den Hunden Leid zugefügt wird.
      Die Ausreden der Hundehalter sind immer ähnlich. War doch nur für kurze Zeit, der ist das gewöhnt, dem fehlt nichts, der Hund will es nicht anders, es geht auch gar nicht anders (mit wechselnden angeblichen Sachzwängen).
      Ich finde: Wer nicht in der Lage ist (geistig oder sachlich), einen Hund artgerecht zu halten, der sollte keinen haben. Das Tierschutzgesetz gibt es nicht ohne Grund.
      Und weil jetzt sicher gleich ein großes Zetern einsetzt: Nein, ich esse kein Fleisch, trage keine Pelze und bremse auch für Tiere.

      • Sie verbinden also den Hund bei moderaten Temperaturen mal eben für ein paar Minuten im Auto zu lassen automatisch mit nicht artgerechter Haltung und Unfähigkeit des Hundebesitzers? Sorry, aber selten so einen Müll gelesen, Sie können kein Hundehalter sein und haben dementsprechend auch keine Ahnung. Ich habe vollstes Verständnis dafür, wenn man einen Hund aus einem glühenden Auto befreit, ich würde jederzeit dasselbe tun, aber für jemanden, der völlig sinnfrei und übermotiviert handelt, ganz sicher nicht (das Mädchen). Das passt aber zu unserem Land, bzw. unserer Gesellschaft der Aufpasser und Hilfs-Sheriffs. Typisch Deutschland.

    • Warum kann ich nicht ohne Hund einkaufen fahren dann wäre so etwas überhaupt nicht notwendig!
      Kein Hund wartet gerne im Auto,dass kann mir keiner erzählen!
      Scheiss egal ob in der Früh oder am Abend, Schattig oder sonnig einen Hund lässt man nicht im Auto zurück!
      Entweder man kann den Hund mitnehmen oder Mann lässt in zuhause oder bei Bekannten!
      Ganz einfach dann muss Mann dich auch nicht streiten oder rechtfertigen!
      Punkt

      • Nix Punkt. Ihr Kommentar macht keinen Sinn und ist schlichtweg Unfug. Mein Hund liebt seinen Platz im Auto, manchmal sogar so sehr, dass er nicht einmal aussteigen will. Ich würde jeden Hund aus einem glühenden Auto befreien, wenn die Bedingungen aber normal sind, gibt es keinen Grund zur Übersorge und Hysterie, wie es hier in Deutschland oftmals der Fall ist. Sie fragen, wieso man nicht ohne Hund einkaufen kann? Vielleicht gehen die meisten ja ohne Hund einkaufen (so wie ich), wenn man aber einen Ausflug gemacht hat und den Hund dabei hatte und unterwegs auf dem Heimweg noch etwas einkaufen muss, geht das eben manchmal nicht anders.
        Ich wette, Sie sind (wie die meisten „Überbesorgten“) kein Hundehalter.
        Schönen Gruß

  14. Der Artikel ist, wie hier geschildert, leider falsch. Beim Notstand bezieht sich „drohende Gefahr von sich oder einem anderen“ ausschließlich auf Menschen und nicht auf Tiere.
    Tatsächlich müsste eine Güterabwägung erfolgen. Ist der rein materielle Wert des Tieres unter dem des Fensters, welches man einschlagen möchte, müsste man eigentlich das Tier verrecken lassen.
    Ich will jetzt sicherlich nicht dafür plädieren, aus Angst vor Repressalien nichts zu unternehmen. Aber tatsächlich begeht derjenige, der eine Scheibe einschlägt eine Sachbeschädigung und ist dem Halter gegenüber Schadenersatzpflichtig. Es sei denn, das Tier ist teurer als die eingeschlagene Scheibe.
    Komisches Recht, wird aber leider so in Deutschland gesehen.

  15. Ich muß mich nur über die schlauen Hunderetter wundern, die sehen sofort was ein Anderer falsch macht . Würde jeder seine eigenen Fehler mitbekommen , dann wäre so eine Schreiberei gar nicht nötig !!! Habe seit 40 Jahren immer Hunde und ich kann nicht wegfahren , ohne daß ein Hund mitwill . Wäre es einem auch nur einmal im Auto nicht gut gegangen und so schlau ist jeder Hund , will er das nicht mehr und würde sich nicht darum reißen in den Bachofen zu steigen .

    • Verweisstes Herrchen

      sicher, ein Hund schätz die Temperatur die im auto entstehen kann ein, denn er weiss ja auch wo es hingeht und hat den Wetterbericht gehört.

      hey, in 20 minuten entstehen auch in weissen Autos Temperaturen die in kürze lebensbedrohenden für Hunde
      werden.

      wenn ich sehe das ein Hund im auto leidet Ruf ich die Polizei an .. und wenn die mir sagen einschlagen dann…
      ist auch deine Scheibe hin.. die Konsequenzen trägst du in jedem Fall.

      zu recht !

  16. Also mich nerven diese selbsternannten Tierretter die ohne jeglichen Sachverstand handeln. Mir wurde eine Seitenscheibe eingeschlagen im Herbst bei ca 18 Grad und dann behauptet der Hund hätte das getan! Und gestern bei 25 Grad kamen auch wieder 2 selbsternannte tierretter an, die meine scheibe eingeschlagen hätten, wenn sie mich nicht gefunden hätten. Dabei war der Hund quicklebendig, denn im Auto herrschten die gleichen Temperaturen wie draussen, da 2 Ausstellfenster und das Dachfenster offen waren, damit also gewährleistet ist. dass im Auto die gleichen Temperaturen herrschen wie draussen. Also keinerlei Gefährdung des Hundes vorliegt. Die Dummheit und Uneinsichtigkeit dieser „Tierschützer“ nervt gewaltig deswegen kommt jetzt nen Aufkleber bissiger Hund ans Fenster.

  17. bittner joerg@web.de

    ich habe polizei gerufen,der PKW stand in der prallen sonne,der hund war am hecheln,wie verückt,ich dachte er kippt gleich um
    die pölizei kam und sagte, sie hätten was besseres zu tun,der hund lebe ja noch,es wäre nicht soooo schlimm,
    jetzt bin ich am überlegen scheibe einschlagen oder vorbeigehen,vorbei kann ich nicht gehen,also scheibe einschlagen egal was dann noch hinterher kommt

  18. Malte Weismann

    Wird Zeit, daß mehr Läden den Zugang mit kleinen oder auch größeren gut sozialisierten Hunden erlauben. Außerdem sollte jeder Supermarkt mit mehr als 10 eigenen oder öffentlichen Parkplätzen vor der Tür auch angemessene Hundeunterbringung anbieten, die den wartenden Hund vor Diebstahl und Belästigung schützt. Gerne gegen Bezahlung. Der Laden, der so etwas anbietet wird von mir in jedem Fall bevorzugt. Solange dies nicht geschieht, kaufe ich grundsätzlich kein Hundefutter oder andere Haustier-Artikel in einem Laden, wo der Hund nicht mit in den Laden gebracht werden dürfen.

    Die Milliarden -Industrie, die sich mit Haustierartikeln eine goldene Nase verdient müßte aufgefordert werden, nur Läden zu beliefern, die sich auch für einen sicheren Warteplatz für den Vierbeiner während des Einkaufs einsetzt.

    Auch kleine Hunde in geschlossenen Hundebuggies sollten in jedem (!) größerem Supermarkt erlaubt werden.

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