Steuertipp – So setzt Ihr Gassigehen steuerlich ab

Schätzungsweise leben in 11,8 Millionen deutschen Haushalten Hunde. Damit zählen sie schon seit langer Zeit zu den beliebtesten Haustieren der Deutschen. Nicht nur als reine Haustiere sind sie bei vielen Menschen beliebt: Sie leisten auch wichtige Dienste. Ihre Einsatzgebiete sind vielfältig, ob als Jagdhunde oder als Begleithunde für Menschen mit Behinderung.

hund steuerlich absetzen

Die Kosten der Hundehaltung

Eins haben jedoch alle Hunde gemeinsam: Sie kosten ihre Besitzer Geld. Hundesteuer, Futterkosten, Tierarztkosten. All das schlägt für viele mit nicht wenigen Euros zu Buche. Auch die Betreuung ist teuer.

Doch unter bestimmten Voraussetzungen können Sie diese Kosten von der Steuer absetzen. Welche Voraussetzungen Sie dazu erfüllen müssen, lesen Sie hier.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Unter bestimmten Bedingungen könnt Ihr die Kosten für die Betreuung Eures Vierbeiners steuerlich absetzen. Möglich wird das durch Regelungen für so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen zum Beispiel Dinge wie Reinigungsarbeiten, aber auch Tierfriseure oder Hundebetreuung.

Wichtig ist hierbei, dass es beim Erbringen der Dienstleistung einen Bezug zum Haushalt gibt. Hundetrainer müssten beispielsweise zu Euch nach Hause kommen, damit Ihr die Kosten hierfür von der Steuer absetzen könnt. Kosten für die Tierpension lassen sich also nicht berücksichtigen.

Ebenfalls wichtig ist, dass Ihr vom Dienstleister eine Rechnung bekommt. Diese ist wichtig, falls das Finanzamt einen Beleg für die erbrachte Dienstleistung verlangt. Auch darf die Bezahlung nicht in bar erfolgen. Für das Finanzamt ist eine Zahlung per Überweisung erforderlich.

Professioneller Hundetrainer auf dem eigenen Grundstück - diese Rechnung kann eingereicht werden
Professioneller Hundetrainer auf dem eigenen Grundstück – diese Rechnung kann eingereicht werden

Nur Kosten von Profis sind steuerlich absetzbar

Entscheidend ist außerdem, dass die Dienstleistungen von Profis erbracht werden. Kümmert sich also ein Nachbar um Dein Tier, während Ihr auf Reisen sind, könnt Ihr das nicht geltend machen.

Laut eines Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. September 2017 kann auch das Ausführen des Hundes durch einen professionellen Dienstleister steuerlich absetzbar sein. Der BFH begründete diese Entscheidung damit, dass der Begriff des Haushalts räumlich-funktional auszulegen sei: Er beschränke sich nicht auf die reinen Grenzen des Grundstücks.

Geltend machen können Sie nur die Kosten für Arbeit und Anfahrt. Kosten für Futter und andere Materialien könnt Ihr nicht absetzen.

Sonstige Kosten

Nicht absetzbar sind außerdem Kosten für die Anschaffung, die Behandlung durch einen Tierarzt, das Futter oder die Krankenversicherung. Auch die Hundesteuer kann nicht abgesetzt werden.

Tierarztkosten sind nicht absetzbar

Die voraussichtliche Ersparnis

Mit dieser Regelung könnt Ihr bis zu 20 Prozent der angefallenen Kosten für Euer Haustier steuerlich geltend machen. Laut Paragraf 35 a des Einkommenssteuergesetzes könnt Ihr für haushaltsnahe Dienstleistungen insgesamt bis zu 4.000 Euro pro Jahr beim Finanzamt einreichen.

Sonderfall Diensthund

Für Menschen, die Hunde aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen halten, gelten gesonderte Regelungen. Beispielsweise genießen die Halter von Blinden- oder Polizeihunden mehr steuerliche Vorteile als diejenigen, die ihre Hunde als reine Haustiere halten. Halter von Diensthunden können anders als andere Hundehalter zum Beispiel auch die Kosten der Krankenversicherung für ihre vierbeinigen Gefährten geltend machen.

Blindenhund

Halter von Blinden- und Rettungshunden müssen für ihre Tiere außerdem keine Hundesteuer entrichten. Die Befreiung für Blindenhunde erteilt das Steueramt der jeweiligen Gemeinde. Voraussetzung hierfür ist der Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen „Bl“ („blind“), „B“ („Begleitperson“), „H“ („hilflos“) oder „aG“ („außergewöhnlich gehbehindert“). Dem Antrag muss eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beigelegt werden. Außerdem müsst Ihr nachweisen, dass Euer Hund als Blindenführhund anerkannt ist. Die Befreiung von der Hundesteuer gilt für ein Jahr und muss danach neu beantragt werden.
Ähnliches gilt für Rettungshunde. Auch ihre Halter müssen keine Hundesteuer zahlen. Sie müssen den Antrag ebenfalls beim Steueramt der zuständigen Gemeinde einreichen. Außerdem müssen sie einen Nachweis darüber erbringen, dass ihr Hund die Prüfung für Rettungshunde erfolgreich bestanden hat.
Für andere Diensthunde sind die Bestimmungen von Gemeinde von Gemeinde unterschiedlich: Beispielsweise können sich mancherorts auch die Halter von Jagdhunden von der Steuer befreien lassen oder einen vergünstigten Steuersatz bezahlen. Nähere Informationen hierüber bekommen Sie beim Steueramt Ihrer Gemeinde.

Therapiehund

Schul- oder Therapiehunde

Über so genannte Schul- oder Therapiehunde gibt es aktuell einen Rechtsstreit. Der BFH muss bald ein Urteil fällen.

Therapiehunde sind speziell ausgebildete Hunde, die zum Beispiel an Schulen im Rahmen der tiergestützten Pädagogik eingesetzt werden. Deswegen werden sie auch oft einfach „Schulhunde“ genannt.

Eine Lehrerin aus Rheinland-Pfalz setzte ihren Hund bis zu drei Mal wöchentlich als Schulhund ein. Den beruflichen Anteil schätzte sie auf 50 Prozent. Deswegen wollte sie die Hälfte der Kosten für ihren Hund als Werbungskosten geltend machen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz lehnte ab. Dies wurde damit begründet, dass der Hund hauptsächlich zu privaten Zwecken diene. Außerdem sei ihr „die private Nutzung des Hundes – anders als im Fall des Diensthundeführers – nicht untersagt“, so das Urteil.

In einem ähnlichen Fall aus Nordrhein-Westfalen urteilten die Richter jedoch zugunsten der Lehrerin: Sie brachte ihren Hund montags bis freitags in die Schule und setzte ihn sowohl im Unterricht als auch in den Pausen ein. Die Richter urteilten: Die Zeit, die der Hund beruflich genutzt werde, sei anhand objektiver Kriterien feststellbar. Somit konnte die Lehrerin 50 Prozent der Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Aufgrund dieser zwei unterschiedlichen Urteile muss nun der BFH entscheiden. Die Münchner Richter müssen klären, ob und wie Schulhunde von der Steuer abgesetzt werden können.

Teile wenn es Dir gefällt:

Siehe auch

Schockmoment: Was tun, wenn mein Hund angegriffen wird?

Der regelmäßige Spaziergang mit dem eigenen Vierbeiner ist für viele Hundebesitzer purer Luxus. Hier sind …

So zeigen Hunde ihre Zuneigung

Dein Hund wird zum treuen und loyalen Begleiter, wenn man den richtigen Umgang mit seiner …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert