Als Hundehalter trägt man eine große Verantwortung – nicht nur für das Wohlergehen des eigenen Vierbeiners, sondern auch für dessen Verhalten gegenüber Dritten. Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist daher unerlässlich, um sich vor finanziellen Folgen von Schäden zu schützen, die der Hund verursachen könnte. In diesem Artikel erklären wir, was eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist, welche rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland gelten, in welchen Situationen die Police greift und worauf man beim Abschluss achten sollte.
Mal Hand aufs Herz – auch euer Vierbeiner hat mit Sicherheit seinen eigenen Kopf und manchmal kennt er einfach kein Halten mehr. Egal ob Aki, Franzi oder Snooby, wenn euer kleiner oder großer Liebling etwas beschädigt, müsst ihr als Hundehalter dafür geradestehen. Denn bei kleinen Remplern oder übermäßiger Freude entstehen oftmals zwar nur kleine „Umschmeiß-Schäden“, aber wenn Hund reiß aus nimmt und über die Straße rennt, kann es schnell zu sehr teuren Unfällen kommen, bis hin zu Personenschäden. Und dann ist es gut, wenn Fiffi und Co mal Mist gebaut haben, dass ihr als Hundehalter eine Hundehalterhaftpflicht abgeschossen habt.
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Was ist eine Hundehalterhaftpflicht?
Eines gleich vorweg: Es kursieren diverse Bezeichnungen für dasselbe Produkt. So sprechen manche von einer Hundehalter-Haftpflichtverischerung, andere von einer Hundehaftpflichtversicherung und wieder andere verwenden die Bezeichnung Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Es handelt sich aber immer um das Gleiche.
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt den Hundehalter vor den finanziellen Konsequenzen, wenn der Hund Schäden verursacht. Dies können Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden sein. Ein typisches Beispiel wäre, wenn der Hund jemanden beißt und medizinische Behandlungskosten anfallen oder wenn der Hund eine teure Vase umstößt.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Grundsätzlich sind Tierhalter in Deutschland gemäß § 833 BGB für Schäden, die ihr Tier verursacht, dafür verantwortlich, „den Schaden zu ersetzen“. Während bei kleineren Haustieren häufig die Privathaftpflichtversicherung greift, sind in diesen Schäden durch Hunde (ebenso wie z.B. auch von Pferden) nicht eingeschlossen.
Ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung in Deutschland Pflicht?
Diese Frage ist im föderalistischen Deutschland mit einem klaren „Jein“ zu beantworten: In Deutschland ist die Hundehalter-Haftpflichtversicherung in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In diesen Bundesländern muss jeder Hundehalter eine entsprechende Versicherung nachweisen können. In anderen Bundesländern ist sie zwar nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen.
Auch bei Hundeschulen, Hundepensionen oder Hundesportvereinen ist in der Regel eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Teilnahme.
Fehlschluss: „Was soll ein kleiner Hund schon für einen Schaden anrichten…“
Wer glaubt, ein kleiner Hund könne keine relevanten Schäden anrichten und eine Tierhalterhaftpflicht sei daher überflüssig, liegt falsch. Ein häufiger von Hunden hervorgerufener Schaden ist zum Beispiel, dass der Hund auf die Straße läuft und dadurch einen Autounfall verursacht. Selbst ohne Personenschaden ist man hier rasch bei fünf- bis sechsstelligen Schadenssummen, im tragischen Fall entsteht ein Schaden in Millionenhöhe.
In welchen Situationen greift die Hundehalter-Haftpflichtversicherung?
Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung greift in vielen verschiedenen Situationen:
- Personenschäden: Wenn der Hund jemanden verletzt, beispielsweise durch einen Biss oder durch Umstoßen, übernimmt die Versicherung die Behandlungskosten, Schmerzensgeld und gegebenenfalls auch Rentenzahlungen.
- Sachschäden: Wenn der Hund Eigentum Dritter beschädigt, zum Beispiel Möbel oder Kleidung, deckt die Versicherung die Reparatur- oder Ersatzkosten.
- Vermögensschäden: Wenn durch den Hund ein finanzieller Schaden entsteht, wie zum Beispiel Verdienstausfall eines Selbstständigen aufgrund einer Verletzung durch den Hund, greift ebenfalls die Versicherung.
- Mietsachschäden: Schäden, die der Hund in einer gemieteten Wohnung oder in gemieteten Räumlichkeiten verursacht, können ebenfalls versichert sein.
Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung reguliert allerdings nicht nur Schäden, sondern überprüft diese vorher, da eventuell auch die Möglichkeit bestehen könnte, dass das Schadensopfer eventuell eine Mitschuld tragen könnte. Kommt es bei einem solchen Fall zu einer Rechtsstreitigkeit, muss der Halter des Hundes keine Probleme befürchten, denn in diesem Fall übernimmt die Hundehalterhaftpflicht die Gerichtskosten.
Worin unterscheiden sich die Versicherungsanbieter?
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherungen der verschiedenen deutschen Anbieter unterscheiden sich in mehreren Punkten:
- Deckungssumme: Die maximale Entschädigungsleistung variiert je nach Anbieter. Höhere Deckungssummen bieten mehr Schutz, sind aber meist auch teurer.
- Selbstbeteiligung: Manche Policen beinhalten eine Selbstbeteiligung, die der Halter im Schadensfall selbst tragen muss. Eine höhere Selbstbeteiligung kann die Prämie senken.
- Leistungsumfang: Unterschiede gibt es auch im Umfang der versicherten Leistungen. Einige Versicherungen decken zum Beispiel auch Mietsachschäden oder Schäden durch unangeleinte Hunde ab.
- Spezielle Bedingungen für bestimmte Hunderassen: Manche Versicherer bieten unterschiedliche Konditionen für verschiedene Hunderassen an, insbesondere für solche, die als „gefährlich“ eingestuft werden (sog. „Kampfhunde“ oder „Listenhunde“).
Wichtig ist in meinen Augen also, dass Du eine ausreichende Deckung vereinbarst und vor allem nicht beim ersten Schadenfall die Versicherung kündigen kann. Denn Du wirst dann normalerweise in keine weitere Versicherung aufgenommen bzw. es wird derart teuer, dass man es sich nicht leisten kann.
Was umfasst eigentlich eine Hundehalterhaftpflicht
Versichert sind alle Schäden, die durch einen Hund verursacht werden und dies können Personen betreffen, aber auch Sachschäden. Und denkt ja nicht, dass dies – eure private Haftpflichtversicherung abdeckt – denn Personen- und Sachschäden, die der Hund verursacht, deckt nur eine Hundehalterhaftpflicht ab. Doch eine Hundehalterhaftpflicht reguliert nicht nur Schäden, sondern überprüft diese vorher, da eventuell auch die Möglichkeit bestehen könnte, dass, das Schadensopfer eventuell eine Mitschuld tragen könnte. Kommt es bei einem solchen Fall zu einer Rechtsstreitigkeit, muss der Halter des Hundes keine Probleme befürchten, denn in diesem Fall übernimmt die Hundehalterhaftpflicht die Gerichtskosten.
Und hier, die Einzelheiten zu der Hundehalterhaftpflichtversicherung in Fragen beantwortet.
Wer benötigt eine solche Versicherung?
Jeder, der privat einen Hund haltet, denn als Tierhalter haftet man auf Grundlage vom § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Denn zum Beispiel ein Hundebiss kann fatale Folgen haben und Schmerzensgeldansprüche, Sachschäden sowie Heilkosten werden immer an den Hundehalter gestellt.
Wer ist versichert?
Versichert bist Du als Versicherungsnehmer mit der Eigenschaft als Hundehalter, aber jeder Vierbeiner, der zu der Familie gehört, muss versichert werden. Das heißt: Auch wenn Du bereits für einen Hund eine Police abgeschlossen hast, musst Du, wenn Du Dir einen neuen Hund anschaffst, den neuen Hund bei der Versicherung unbedingt melden.
Ob auch Personen außerhalb des eigenen Haushalts versichert sind, wenn sie zeitweise Deinen Hund betreuen, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. In der Regel greift aber eine private Haftpflichtversicherung für das „zeitweise Hüten fremder Hunde“.
Was kostet eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung?
Die Kosten einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde liegen im Bereich von ca. 60 bis zu 140 Euro pro Jahr, sofern die Versicherung den Hund nicht als gefährlich einstuft. Allerdings ist der Leistungsumfang durchaus in entscheidenden Punkten unterschiedlich. Es lohnt sich also, zu vergleichen.
Kostet eine Hundehalterhaftpflichtversicherung für alle Hunde gleich viel?
Nein, auf keinen Fall und bei dem Beitrag gibt es folgende Unterschiede. Einige Versicherungen unterscheiden zwischen Normale- oder Kampfhunde. Und für Kampfhunde müsst ihr mit höheren Beiträgen rechnen. Aber es gibt auch Tarife, die sogar eine sogenannte Dreiteilung – der Hunderassen vornehmen.
Wenn aber ein oder mehrere Hunde in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden, wird der Beitrag der Hundehalterversicherung deutlich günstiger.
Stufen Versicherungen Kampfhunde gleich ein?
Nein, auch hier gibt es große Unterschiede, denn Versicherungen die eine Hundehalterhaftpflicht anbieten definieren ganz eigenständig ihre Tarife – welche Rasse als Kampfhund gilt.
Was ist nicht versichert bei einer Hundehalterhaftpflicht?
Wie bei jeder privaten Haftpflichtversicherung sind auch bei einer Hundehalterhaftpflicht mit Absicht herbeigeführte Schäden nicht versichert. Versichert sind nicht Ansprüche wegen Schäden die durch den Hund als Scheinverbrecher verursacht. Auch Bußgelder, die zum Beispiel aufgrund von Verstößen gegen die Leinenpflicht oder Maulkorbpflicht resultieren, sind nicht mitversichert.
Ist im Schadensfall eine Selbstbeteiligung fällig?
Während manche Versicherungen auf eine Selbstbeteiligung verzichten, ist bei anderen Anbietern eine Selbstbeteiligung von 150 Euro, 300 Euro oder auch 500 Euro möglich. Selbstbeteiligungsfreie Policen kosten in der Regel auch mehr. Hier musst Du abwiegen, ob dir eine günstigere Rate wichtiger ist oder ob Du im Schadensfall nichts zuzahlen möchtest.
Worauf sollte man beim Abschluss achten?
Beim Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung sollten Hundehalter auf folgende Punkte achten:
- Ausreichende Deckungssumme: Die Deckungssumme von den verschiedenen Anbietern variiert von 10 bis 50 Millionen Euro. Ich empfehle, hier auf jeden Fall in Richtung der Maximalsumme zu gehen, um im Ernstfall gut abgesichert zu sein.
- Umfang der versicherten Leistungen: Der Leistungsumfang sollte den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Prüfe, ob auch Mietsachschäden und unangeleinte Hunde mitversichert sind. Insbesondere letzteres empfehle ich.
- Selbstbeteiligung: Überlege, ob Du eine Selbstbeteiligung in Kauf nehmen möchtest und wie hoch diese ausfallen darf. Ich persönlich halte eine Selbstbeteiligung von 150 Euro für sinnvoll, da ich geringere Schäden selbst regulieren würde.
- Sonderregelungen für Ihre Hunderasse: Informiere dich, ob für deine Hunderasse spezielle Bedingungen oder höhere Prämien gelten.
- Kundenbewertungen und Service: Lies die Kundenbewertungen und informieren dich über den Kundenservice des Anbieters. Eine schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung ist im Ernstfall entscheidender als ein geringer Preisunterschied.
Ich hoffe, mit diesem Artikel Licht ins Dunkel des Hundehalter-Haftpflichtversicherungs-Dschungels gebracht zu haben. Es gilt hier also aufmerksam zu vergleichen. Nicht immer ist der günstigste Versicherungsanbieter der richtige. Entscheidend ist in meinen Augen vielmehr das Gesamtpaket und ein möglichst umfassender Versicherungsschutz.