Hundehalterhaftpflichtversicherung

Hundehalterhaftpflichtversi

Mal Hand aufs Herz – auch euer Vierbeiner hat mit Sicherheit seinen eigenen Kopf und manchmal kennt er einfach kein Halten mehr. Egal ob Aki, Franzi oder Snooby, wenn euer kleiner oder großer Liebling etwas beschädigt, müsst ihr als Hundehalter dafür geradestehen. Denn bei kleinen Remplern oder übermäßiger Freude entstehen oftmals zwar nur kleine „Umschmeiß-Schäden“, aber wenn Hund reiß aus nimmt und über die Straße rennt, kann es schnell zu sehr teuren Unfällen kommen, bis hin zu Personenschäden. Und dann ist es gut, wenn Fiffi und Co mal Mist gebaut haben, dass ihr als Hundehalter eine Hundehalterhaftpflicht abgeschossen habt.

Aber was ist eigentlich eine Hundehalterhaftpflicht genau? Warum ist diese so wichtig?

Eines gleich vorweg: bei einer Hundehalterhaftpflicht, Hundehaftpflicht bzw. Tierhalterhaftpflicht, handelt es sich um das Gleiche. Eine solche Versicherung für den Hund ist laut des § 833 BGB verpflichtend und derart geregelt, dass wenn durch einen Hund ein Mensch getötet oder die Gesundheit oder Körper einer Person verletzt oder eine Sachbeschädigung passiert, so ist derjenige, dem der Hund gehört beziehungsweise der diesen hält, verpflichtet, den Sachschaden oder dem Verletzten, den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Hier ist sehr gut beschrieben, welche Schäden und Haftungen ohne Tierhalterhaftpflicht auf Dich zukommen können.

Wichtig ist in meinen Augen, dass Du eine ausreichende Deckung vereinbarst und vor allem nicht beim ersten Schadenfall die Versicherung kündigen kann. Denn Du wirst dann normalerweise in keine weitere Versicherung aufgenommen bzw. es wird derart teuer, dass man es sich nicht leisten kann.

Was umfasst eigentlich eine Hundehalterhaftpflicht

Versichert sind alle Schäden, die durch einen Hund verursacht werden und dies können Personen betreffen, aber auch Sachschäden. Und denkt ja nicht, dass dies – eure private Haftpflichtversicherung abdeckt – denn Personen- und Sachschäden, die der Hund verursacht, deckt nur eine Hundehalterhaftpflicht ab. Doch eine Hundehalterhaftpflicht reguliert nicht nur Schäden, sondern überprüft diese vorher, da eventuell auch die Möglichkeit bestehen könnte, dass, das Schadensopfer eventuell eine Mitschuld tragen könnte. Kommt es bei einem solchen Fall zu einer Rechtsstreitigkeit, muss der Halter des Hundes keine Probleme befürchten, denn in diesem Fall übernimmt die Hundehalterhaftpflicht die Gerichtskosten.

Und hier, die Einzelheiten zu der Hundehalterhaftpflichtversicherung in Fragen beantwortet.

Wer benötigt eine solche Versicherung?

Jeder, der privat einen Hund haltet, denn als Tierhalter haftet man auf Grundlage vom § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Denn zum Beispiel ein Hundebiss kann fatale Folgen haben und Schmerzensgeldansprüche, Sachschäden sowie Heilkosten werden immer an den Hundehalter gestellt.

Wer ist versichert?

Versichert seid ihr als Versicherungsnehmer mit der Eigenschaft als Hundehalter, aber jeder Vierbeiner, der zu der Familie gehört, muss versichert werden. Das heißt, wenn ihr euch einen neuen Hund anschafft und ihr bereits eine Hundehalterhaftpflicht habt, ist das neue Familienmitglied für einen Monat mitversichert. Und so müsst ihr nach diesem Monat den neuen Hund bei der Versicherung unbedingt melden.

Bei einer solchen Versicherung für den Hund sind außerdem auch die Hundesitter versichert, aber nur dann, wenn diese es nicht gewerblich angemeldet haben.

Kostet eine Hundehalterhaftpflichtversicherung für alle Hunde gleich viel?

Nein, auf keinen Fall und bei dem Beitrag gibt es folgende Unterschiede. Einige Versicherungen unterscheiden zwischen Normale- oder Kampfhunde. Und für Kampfhunde müsst ihr mit höheren Beiträgen rechnen. Aber es gibt auch Tarife, die sogar eine sogenannte Dreiteilung – der Hunderassen vornehmen.

schaden-durch-hund

Wenn aber ein oder mehrere Hunde in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden, wird der Beitrag der Hundehalterversicherung deutlich günstiger.

Stufen – Versicherungen Kampfhunde gleich ein?

Nein, auch hier gibt es große Unterschiede, denn Versicherungen die eine Hundehalterhaftpflicht anbieten definieren ganz eigenständig ihre Tarife – welche Rasse als Kampfhund gilt.

Was ist nicht versichert bei einer Hundehalterhaftpflicht?

Wie bei jeder privaten Haftpflichtversicherung sind auch bei einer Hundehalterhaftpflicht mit Absicht herbeigeführte Schäden nicht versichert. Versichert sind nicht Ansprüche wegen Schäden die durch den Hund als Scheinverbrecher verursacht. Selbst Bußgelder, wie zum Beispiel Leinenpflicht oder Maulkorbpflicht ist nicht mitversichert.

So ich hoffe, dass ich mit diesem Artikel ich euch weiterhelfen konnte, was die Hundehalterhaftpflichtversicherung betrifft und wenn ihr eine solche Versicherung benötigt bitte vergleicht, alle Versicherungsanbieter ganz genau, denn nicht immer ist der günstigste Anbieter einer solchen Versicherung der Beste und achtet immer auf das Kleingedruckte, um die Kosten für deinen Vierbeiner nicht zu sprengen..

Teile wenn es Dir gefällt:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert