Listenhunde in Deutschland 2021 – diese Vorschriften gelten

Listenhunde sind Hunde, welche aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft wurden. Ob der Hund jemals gebissen hat oder auf andere Weise gefährlich geworden ist, spielt keine Rolle. Diese Vorverurteilung ist in Deutschland stark umstritten.

listenhunde

Die Rasseliste gilt bundesweit. Die Bundesländer können die Rasseliste allerdings selbstständig anpassen. Selbst einzelne Kommunen können die Listenhunderassen in ihren Gesetzen verankern.  Gilt ein Hund als sogenannter Listenhund, ist die Haltung des Hundes mit bestimmten Auflagen und Vorschriften verbunden.  

Einen Überblick der Vorschriften für das Jahr 2021 für die Haltung von Listenhunden in Deutschland geben wir dir hier.

Welche Vorschriften und Pflichten gilt es bei der Haltung eines Listenhundes zu beachten?

Häufig müssen folgende Auflagen zur Haltung eines Listenhundes erfüllt werden:

  • Der Hund muss mit Leine und Maulkorb geführt werden
  • Pflicht einen Wesenstest zu absolvieren
  • Der Halter muss volljährig sein
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis des Halters muss vorgelegt werden können
  • Die Hundesteuer ist erhöht
  • Der Halter muss einen Sachkundenachweis haben

Empfehlenswert ist außerdem, den Hund besonders vorausschauend zu halten. Hält sich der Listenhund im eigenen Garten auf, sollte das Grundstück ausbruchsicher gestaltet werden. Das verhindert, dass der Hund doch mal einer Fährte folgt und es zu Ärger aufgrund einer Pflichtverletzung des Halters kommt.

Auch in Kontakt mit fremden Menschen und Artgenossen sollte besonders behutsam vorgegangen werden. Selbst wenn der Listenhund sich bei einem Angriff eines anderen Hundes verteidigt, fällt die Schuld schnell auf den Listenhund.

Welche Rassen stehen auf der bundesweiten Rasseliste?

Folgende Hunderassen dürfen nicht nach Deutschland importiert werden. Auch die Zucht oder der Handel mit Hunden dieser Rasse sind verboten. Es zählen auch Kreuzungen mit Hunden dieser oder anderer Hunderassen.

American staffordshire terrier
American Staffordshire Terrier

Listenhunde in den einzelnen Bundesländern

In Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen wurden die Rasselisten abgeschafft. Hier werden die Hunde allein aufgrund ihrer Rasse nicht vorverurteilt.

Sachsen-Anhalt: Die Hunderassen der bundesweiten Rasselisten müssen einen Wesenstest absolvieren. Besteht der Hund den Wesenstest, gilt er nicht mehr als gefährlich. Bei Nichtbestehen sind Auflagen ähnlich wie für die o.g. bundesweiten Regelungen zu erfüllen.

Sachsen: In Sachsen dürfen (American) Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier nur mit Leine und Maulkorb ausgeführt werden. Außerdem benötigt der Halter eine Halteerlaubnis.

Saarland: Hunde der Rassen American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und (American) Staffordshire Terrier gelten als Listenhund. Ähnlich wie in Sachsen-Anhalt kann die eingeordnete Gefährlichkeit aber durch einen Wesenstest entkräftet werden. Die Haltung eines Listenhundes muss behördlich erlaubt worden sein.

Rheinland-Pfalz: Möchte man hier einen American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier oder einen American Staffordshire Terrier halten, benötigt man dafür eine Erlaubnis.

Staffordshire Bullterrier
Staffordshire Bullterrier

Mecklenburg-Vorpommern: Die bundesweite Rasseliste gilt auch hier. Führt man einen Hund dieser Rassen, benötigt man eine Erlaubnis. Außerdem dürfen die Hunde nur einzeln und mit Leine und Maulkorb ausgeführt werden.

Hessen: Bestimmte Hunderassen darf man hier nur mit einer Erlaubnis halten. Zudem ist ein Sachkundenachweis und die Volljährigkeit des Halters und ein Wesenstest des Hundes Pflicht. Die Hunde dürfen nur einzeln gehalten und mit Maulkorb und Leine geführt werden. Folgende Hunderassen gelten in Hessen als gefährlich:

Bremen: Hunde der bundesweiten Rasseliste dürfen nicht gehalten werden. Adoptiert man aber einen Hund dieser Rassen aus einem Tierheim oder nimmt ihn als Fundtier auf, kann man ihn mit Erlaubnis halten. 

Berlin: Der Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und der Bullterrier und deren Mixe zählen als Listenhunde. Einen Wesenstest müssen Listenhunde absolvieren, wobei der Hund trotzdem einen Maulkorb tragen muss.

Die Leinenpflicht kann ausnahmsweise ausgesetzt werden. Dies muss man jedoch offiziell beantragen. Der Halter eines Listenhundes in Berlin muss außerdem einen Sachkundenachweis, ein Führungszeugnis und eine Haftpflichtversicherung vorlegen können.

In Baden-Württemberg, Bayern und Brandenburg werden Hunde bestimmter Rassen in Kategorien eingeteilt. Die Kategorie 1 bedeutet, dass der Hund in jedem Fall gefährlich ist. Bei Hunden der 2. Kategorie wird vermutet, dass es sich um einen gefährlichen Hund handelt. Man kann die Gefährlichkeit aber widerlegen. Die einzelnen Reglungen sehen so aus:

  • Baden-Württemberg: Hier gibt es keine 1. Kategorie, sondern lediglich eine Einteilung in die 2. Kategorie. Ist ein Listenhund der folgenden Rassen über 6 Monate alt, bedarf die Haltung einer Erlaubnis. Außerdem gilt Leinen- und Maulkorbpflicht:
  • American Staffordshire Terrier
  • American Pitbull Terrier
  • Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Tosa Inu
  • Bordeauxdogge
  • Mastiff
  • Spanischer Mastiff (Mastín Español)
  • Mastino Napoletano
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Dogo Argentino
  • Bayern: In Bayern gibt es beide Rassekategorien. Zur Kategorie 1 gehören American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bandog (keine offizielle Rasse) und der Tosa Inu. Für die Haltung eines Hundes dieser Rassen benötigt man eine Erlaubnis.

Für Hunde der Kategorie 2 der Rasseliste wird ein Wesenstestgefordert. Listenhunde der Kategorie 2 sind:

  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • American Bulldog
  • Alano
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Spanischer Mastiff (Mastín Español)
  • Mastino Napoletano
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Rottweiler
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Dogo Canario
  • Bordeauxdogge
  • Brandenburg: Zur Kategorie 1 zählenAmerican Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu. Die Zucht und auch die Haltung sind verboten.

Für Hunde der Kategorie 2 benötigt man eine Genehmigung:

  • Cane Corso
  • Alano
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Spanischer Mastiff (Mastín Español)
  • Mastino Napoletano
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Rottweiler
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Perro de Presa Canario
  • Bordeauxdogge
  • Dobermann
Fila Brasileiro
Fila Brasileiro

Zum Wohle des Hundes

Wie du siehst, sind die Regelungen und auch die Kategorisierungen der einzelnen Listenhunde in Deutschland sehr verschieden. Vergleicht man nur mal die Rasseliste in Bayern mit den Regelungen in Niedersachsen ist der Unterschied enorm und weitgreifend. Entscheidet man sich für einen Listenhund, sollte man sich in jedem Fall genau bei der entsprechenden Stadt oder Gemeinde informieren.

Viel zu oft erfüllen Halter von Listenhunden nicht die Auflagen zur Haltung. Oft landet der Listenhund im Tierheim. Dort tummeln sich Hunde dieser Rassen und eine Vermittlung ist gar nicht so einfach. Am Ende ist also, wie so oft, der Hund der Leidtragende.

Informieren – zum Wohle des Hundes!

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ein Kommentar

  1. Ich hab auch das Problem obwohl es ein Schäferhund ist der noch nie auffällig geworden ist aber jetzt unter der Willkür und Unwissenheit des Ordnungsamt Hildesheim leiden muss. Ich hab den Landkreis Hildesheim jetzt beim Verwaltungsgericht in Hannover verklagt, bin gespannt was bei raus kommt aber ich werde bis zur letzten Instanz kämpfen für meinen Hund

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