Hund gefunden: Richtig handeln ist wichtig

Es gibt viele Gründe, die einen Hund von seinem Besitzer trennen. Eine offenstehende Haustür, ein zu niedriger Gartenzaun oder auch ein lautes Geräusch beim Spaziergang ohne Leine. Ist der Hund verschwunden, beginnt für Herrchen und Frauchen eine Zeit des Suchens und Bangens. Doch es gibt auch eine andere Seite, nämlich die des Finders. Wer einen herrenlosen Hund findet, sollte auf einige Dinge achten. Schließlich soll das Tier möglichst schnell wieder nach Hause kommen oder im Ernstfall an eine Tierschutzorganisation übergeben werden.

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Hund und Herrchen schnell wieder vereinen

Für den Finder ist oft nicht ersichtlich, ob es sich um ein Fundtier oder einen herrenlosen Vierbeiner handelt. Diese Unterscheidung ist jedoch besonders wichtig, da sich hieraus auch rechtliche Konsequenzen ergeben können. Macht der Hund einen gepflegten Eindruck, zeigt er sich dem Menschen gegenüber sehr zutraulich und trägt er Halsband oder Geschirr, so handelt es sich vermutlich um einen Fundhund. Ein herrenloses Tier hingegen ist oft ungepflegt, mager und scheu. Kaum etwas weist darauf hin, dass sich erst kürzlich ein Mensch um es gekümmert hat.

Zunächst ist es völlig in Ordnung, das Tier in Obhut zu nehmen. Im ersten Schritt sollte der Hund mit einer Leine oder einem Schal gesichert werden, damit er nicht wieder weglaufen kann. Dann kontrolliert der Finder Halsband oder Geschirr, denn häufig haben die Halter hier eine Telefonnummer eingravieren oder aufsticken lassen. Ist dies der Fall, sollte die entsprechende Nummer sofort angerufen werden und Hund und Halter finden wieder zueinander.

Manchmal jedoch gestaltet sich die Suche nach Herrchen und Frauchen etwas schwieriger. Dann kann es nützlich sein, über soziale Netzwerke ein Bild von besagtem Tier zu teilen und in der Nachbarschaft zu fragen, ob jemand den Hund kennt. Führt beides nicht zu schnellem Erfolg, kontaktiert der Finder eine verantwortliche Stelle. Diese Stellen sind:

  • das Tierheim vor Ort,
  • die Polizei,
  • das Ordnungsamt
  • oder auch das Haustierzentralregister TASSO e.V. .

Die verantwortlichen Personen kümmern sich dann um die Kontrolle von Tätowierungen und können auch den implantierten Mikrochip auslesen. Hat der Halter sein Tier registrieren lassen, kann die Organisation ihn schnell ausfindig machen und der Vierbeiner muss nicht im Tierheim aufgenommen werden. Auch das Schalten einer Fundanzeige ist Bestandteil der Prozedur.

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Einen Fundhund aufnehmen

Anders sieht das jedoch aus, wenn der Hund nicht registriert ist, wenn ihn niemand kennt und offensichtlich keiner nach ihm sucht. Nach einer Frist von etwa vier Wochen nach der Fundanzeige wird aus dem Fundhund rechtlich gesehen ein herrenloses Tier. Tierliebe Finder möchten dem Hund diese Phase oft so angenehm wie möglich gestalten und ihn bei sich aufnehmen. Das ist durchaus möglich, darf jedoch nicht eigenmächtig entschieden werden. So ist der Hund rechtlich gesehen noch immer Eigentum einer dritten Person, selbst wenn diese noch nicht ermittelt werden konnte.

Wer einen Fundhund bei sich aufnehmen möchte, sollte sich daher um die Erlaubnis der Polizei oder des zuständigen Tierheims bemühen. Ohne diese Erlaubnis kann aus einem Akt der Hilfsbereitschaft schnell eine Straftat werden. Dann nämlich ist nicht klar, ob der Hund nicht eventuell gestohlen wurde.

Sucht auch weiterhin niemand nach dem Hund und lebt er schon sechs Monate im Haushalt seines Finders, gehen Tierschützer und Polizei davon aus, dass das Tier keinen Halter hat. Dann erlischt das potenzielle Eigentum und der Hund kann sogar bei seinem Finder bleiben.

Findet sich trotz aller Bemühungen kein Halter, so kann darf Hund nach 6 Monaten bleiben.

Verletztes Tier – Darauf kommt es an

Ein Sonderfall ist auch das Finden eines verletzten Hundes. Wurde dieser angefahren, hat er offensichtlich Knochenbrüche oder offene Wunden, braucht er selbstverständlich die Hilfe eines erfahrenen Tierarztes. Der Finder jedoch sollte auch bei einem verletzten Tier nicht unbedacht handeln und den Fund zunächst melden.

Dies ist wichtig, um herauszufinden, wer die Tierarztkosten tragen wird. Bringt der Finder den Hund ohne Rücksprache mit einer zuständigen Stelle zum Arzt und lässt ihn dort behandeln, bleibt er möglicherweise auf den hierdurch entstandenen Kosten sitzen. Gerade bei großen Verletzungen und komplizierten Behandlungsmethoden fallen dann schnell Summen im vierstelligen Bereich an.

Es lohnt sich daher, beim Finden eines verletzten Hundes zunächst Polizei oder Ordnungsamt zu verständigen. Hier kann vereinbart werden, dass der Finder das Tier zum Arzt bringt und für eine entsprechende Behandlung sorgt. Hat die zuständige Stelle dies gestattet und wurde eine Fundanzeige vor dem Gang zum Tierarzt aufgenommen, übernimmt die Gemeinde die Behandlungskosten. Wenn der Eigentümer im weiteren Verlauf ausfindig gemacht werden kann, wird die Gemeinde ihn in die Pflicht nehmen und sich eventuelle Auslagen zurückholen.

 

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