Hundebetreuung: Was Halter wissen müssen

Wer einen Hund hat, weiß um den hohen Zeitaufwand, der für die Pflege und Betreuung des Vierbeiners eingeplant werden muss. Nicht immer ist es leicht, diesem Aufwand gerecht zu werden. Schließlich gehen viele Hundehalter einer Berufstätigkeit nach und sind tagtäglich mehrere Stunden außer Haus. Ganz ohne Hund zu leben, muss dennoch nicht sein: Professionelle Betreuer können helfen – und das sogar beim Sparen von Steuern.

Hundebetreuung

Daran erkennen Hundehalter einen seriösen Anbieter

Den eigenen Hund wollen Herrchen und Frauchen selbstverständlich in guten Händen wissen. Niemand gibt den Vierbeiner gerne in fremde Hände, deren Zuverlässigkeit zweifelhaft erscheint. Die Auswahl eines guten Betreuers ist daher unverzichtbar.

Inzwischen gibt es viele Anbieter, die sich in diesem Bereich selbständig gemacht haben und ihren Lebensunterhalt mit der Betreuung von Hunden verdienen. Hier aber bleibt dennoch oft Unsicherheit, die nur im Rahmen eines eingehenden Vorgesprächs aus der Welt geschaffen werden kann. Im Gespräch sollte der Hundebetreuer erläutern können, wie viel Erfahrung er bereits gesammelt hat und über welche Zusatzqualifikationen er verfügt.

Zusatzqualifikationen können beispielsweise absolvierte Kurse rund um Tierpflege sowie -erziehung, aber auch zum Thema Erste Hilfe am Tier sein. Je besser sich ein Betreuer mit Hunden auskennt, desto sicherer fühlen sich auch Halter. Abgesehen davon sollten sich Hund und Betreuer vorab kennenlernen dürfen. Immerhin muss auch die Chemie zwischen Mensch und Fellnase stimmen, wenn beide künftig Zeit miteinander verbringen werden.

Seriöse Anbieter nehmen sich Zeit für Gespräch sowie Kennenlernen und sind später außerdem dazu in der Lage, ihre Kosten konkret zu benennen und ordentliche Rechnungen zu stellen. Nach §11 des Tierschutzgesetzes brauchen Hundesitter außerdem auch eine konkrete Erlaubnis für ihre Tätigkeit, die das zuständige Veterinäramt ausstellt. Diese sollte unbedingt vorgelegt werden können.

Stimmt die Chemie?
Stimmt die Chemie?

Vorsicht Schwarzarbeit!

In Kleinanzeigenportalen finden Hundebesitzer immer wieder Inserate von Menschen, die ihre Dienste in Sachen Hundebetreuung anbieten. Sie jedoch sind nicht immer rechtsgültig selbständig, sondern arbeiten „schwarz“. Das bedeutet, dass all ihre Einkünfte am Finanzamt vorbei eingenommen und entsprechend nicht versteuert werden. Sowohl für den Dienstleister als auch für den Auftraggeber kann das Konsequenzen haben.

In der Hundebetreuung gilt daher: Es sollten ausschließlich Anbieter beauftragt werden, die eine Rechnung stellen und dem Finanzamt gemeldet sind.

Hundebetreuung kann Steuern sparen

Einen weiteren Vorteil hat die Beauftragung von selbstständigen Hundebetreuern, wenn es um die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen geht. Deren Kosten bzw. Honorare sind steuerlich absetzbar. Lange galt, dass derartige Dienstleistungen jedoch nur dann abgesetzt werden können, wenn sie IM Haushalt stattfinden. Hunde aber müssen regelmäßig ausgeführt werden, was den häuslichen Rahmen sprengt und Fragen nach der Absetzbarkeit aufkommen ließ.

Diese Fragen jedoch sind inzwischen beantwortet: Wie wohnen-und-bauen.de berichtet, haben Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass auch das ein- bis zweistündige Ausführen weiterhin absetzbar bleibt. Das gilt, wenn der Vierbeiner zu Hause abgeholt und anschließend wieder dort abgeliefert wird.

Haushaltsnahe Dienstleistungen dürfen in einem Kalenderjahr in einer Höhe von maximal 4.000 Euro berücksichtigt werden. 20 Prozent davon, umgerechnet 800 im Jahr, erhält der Steuerzahler als direkten Abzug von der Steuerschuld zurück. Verlangt der Hundebetreuer also 20 Euro pro Stunde, gibt es vom Finanzamt vier Euro zurück.

Hundebetreuer

Hundebetreuung: Was ist mit der Gesundheit?

Manche Hundebetreuer wollen sich nur dann um ein Tier kümmern, wenn dieses fachgerecht geimpft wurde und nicht an einer infektiösen Krankheit leidet. Das gilt besonders dann, wenn die betreuende Person Kontakt zu mehreren Tieren hat oder ganze Gruppen betreut. Wie die individuellen Voraussetzungen sind, kann der künftige Sitter genauer erklären.

Versicherung und Hundebetreuung: Nicht unwichtig

Wer seinen eigenen Hund ausführt, haftet für die Schäden, die der Vierbeiner verursacht. Die private Haftpflichtversicherung springt dann ein, wenn auch der Hund inkludiert ist. Bei Tiersittern jedoch kann sich das anders darstellen, denn sie schließen einen Verwahrungsvertrag mit dem Tierhalter. Infolgedessen können auch sie für Schäden haftbar gemacht werden. Vor der Beauftragung sollten Halter daher fragen, ob der Sitter über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und können sich so vor langwierigen Streitigkeiten schützen.

Um weitere Probleme zu vermeiden, sollte der Hundesitter auch nach seinem Unfallversicherungsschutz gefragt werden. Das ist wichtig, denn selbständige Betreuer sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Sonderfall „Hunde-Kita“

Einige Berufstätige wollen ihren Hund nicht in ihrem eigenen Haushalt betreuen lassen, sondern bringen ihn in eine Tagesstätte. Grundsätzlich ist das natürlich in Ordnung, wenn der Vierbeiner viele Stunden lang allein bleiben muss und beispielsweise die Wohnung verwüstet oder durch lautes Bellen die Nachbarschaft verärgert. Ein Hundebetreuer, der nur für kurze Zeit pro Tag anwesend ist, kann hier wenig ausrichten.

Hunde-Kita

Für alle Hunde-Kita-Kunden gibt es jedoch einen Wermutstropfen: Die kosten für diese Form der Hundebetreuung sind nicht steuerlich absetzbar, da es sich nicht um haushaltsnahe Dienstleistungen handelt. Anders als bei der Kinderbetreuung, die unabhängig vom Ort der Betreuung abgesetzt werden kann, bleibt Hundebetreuung rechtlich gesehen ein privates Anliegen, das keine steuerlichen Vorteile mit sich bringt. Hier müssen Hundehalter folglich überlegen, ob sie sich dennoch für eine Tagesstätte entscheiden, oder es doch erst einmal mit einem Betreuer vor Ort probieren wollen.

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