Unser Hund ist unser bester Freund und Teil der Familie, und natürlich müssen wir uns darüber Gedanken machen, was mit dem Hund im Notfall passieren soll, wenn wir ableben. Älteren Herrschaften fällt es leichter, sich über die Zukunft ihres Vierbeiners Gedanken zu machen. Zahlreiche alte Leute haben Vorkehrungen getroffen und dafür gesorgt, dass der Hund auch dann gut umsorgt ist, wenn Herrchen oder Frauchen sterben. Allerdings sollten auch jüngere Leute über die Zukunft ihres Tiers nachdenken. Schicksalsschläge nehmen auf das Alter des Betroffenen keine Rücksicht. Es kann jeden treffen! Immer wieder landen die armen Hunde dann im Tierheim. Dabei sollte man nie vergessen: Wenn man plötzlich und unerwartet stirbt, müssen für den Hund sehr schnell wichtige Entscheidungen getroffen werden. Deshalb ist es wichtig, dass alle Papiere parat liegen und keine Verzögerungen eintreten, die das Leben des Hundes unnötig erschweren.
Welche Möglichkeiten habe ich?
Bei der Suche nach der passenden Lösung kann man sich vorab eine Reihe von Fragen stellen. Wer passt auf den Hund auf, wenn ich verreist oder krank bin? Gibt es Freunde, eine gute Hundepension, nette Nachbarn oder erwachsene Kinder, zu denen der Hund eine gute Beziehung hat? In diesem Fall sollte man denjenigen direkt darauf ansprechen und fragen, ob er sich bereit erklärt, im Todesfall den Hund zu übernehmen. Wenn derjenige aus praktischen Gründen dazu nicht in der Lage ist, kann man sich im erweiterten Freundes- und Familienkreis umhören. Wer liebt Hunde, wer hat die Möglichkeiten, und auf wen ist auch wirklich Verlass?
Die gute Tierpension als Erstlösung
Wenn sich der Hund in „seiner“ Pension wohl fühlt, in der er lebt, wenn Frauchen und Herrchen verreisen, findet man dort eventuell genau den richtigen Ansprechpartner für eine Erstunterbringung nach einem Todesfall. Hundepensionen kennen häufig Leute, die auch einen Zweithund übernehmen würden oder die selbst gerade ein geliebtes Tier verloren haben und bereit sind, ein neues vierbeiniges Familienmitglied bei sich aufzunehmen. Falls sich die Pension bereit erklärt, im Notfall einzuspringen, sollte man eine bestimmte Summe ausmachen, damit der Hund auch einige Zeit in der Pension leben kann, bis eine neue passende Familie gefunden ist. Diese Summe sollte entweder vorstreckt oder testamentarisch festgelegt werden.
„Hunde in Not“ und der Tierschutzverein
Für jede Hunderasse gibt es heute einen „Not“-Verband, der sich um diese Rasse kümmert. Tierschutzvereine sind natürlich für alle Hunde offen. Es lohnt sich, bei einem passenden Hunde-in-Notverein oder auch beim örtlichen Tierschutzverein nachzufragen. Würde man sich gegebenenfalls gezielt um das Tier kümmern, und wenn Ja, welche Formalitäten sollten vorher erfüllt werden? Gibt es einen bestimmten Ansprechpartner, auf den man sich verlassen kann und mit dem alles festgelegt werden kann? Man muss sich sicher sein, dass der Hund nicht nur im Tierheim untergebracht wird, sondern dass sich der Verein gezielt um eine neue Familie kümmert.
Vorsorgevollmacht ausstellen
Wenn man sich für einen Verein, eine Tierschutzgruppe oder eine Hundepension entschlossen hat, muss man eine Tier-Vorsorgevollmacht ausstellen und hinterlegen. Damit werden die betreffenden Personen dazu ermächtigt, sich um den Hund zu kümmern. In dieser Vorsorgevollmacht muss erwähnt werden, ob Herrchen oder Frauchen schon zu Lebzeiten eine bestimmte Summe übergeben haben, oder ob eine passende Summe aus dem Testament ausgezahlt werden soll.
Kann man einen Hund vererben?
Der Hund ist zwar keine Sache, aber er kann und sollte im Testament mit aufgenommen werden. In einem förmlichen Testament sollte deshalb stehen, wer den Hund übernehmen soll, ob es eine Vorsorgevollmacht gibt und ob der Erbe dafür eine Aufwandsentschädigung erhält. Das ist vor allem dann wichtig, wenn der Hund von einer Hundepension, einem Verein oder einem entfernten Bekannten übernommen werden soll. Damit ist gesichert, dass derjenige, der sich um das Tier kümmert, auch die Summe erhält, die vorab abgesprochen wurde. Es ist juristisch in Deutschland nicht möglich, den Hund als Erben einzusetzen! Wenn der Hund weiterhin in seiner gewohnten Umgebung leben soll, müssen das Haus oder die Wohnung an eine Person vererbt werden, die die
Auflage erhält, sich weiterhin um den Hund zu kümmern. Laut §1940 des BGB wird das Erbe verwirkt, wenn diese Auflage nicht befolgt wird.
Die wichtige schriftliche Vereinbarung
Viele Menschen denken, es reiche aus, etwas mündlich zu besprechen. Vor allem Verwandte und enge Freunde tun sich oft schwer, etwas schriftlich zu vereinbaren. Trotzdem sollte man gemeinsam ein Schreiben aufsetzen, in dem steht, wo der Hund nach dem Tod des Besitzers leben soll. Sowohl der jetzige als auch der zukünftige Besitzer sollten diesen Schreiben unterzeichnen und sich gegebenenfalls sogar beglaubigen lassen. Das Original erhält der zukünftige Hundebesitzer. Eine Kopie des Schreibens wird der Vorsorgevollmacht oder dem Testament beigelegt. Auf diese Art kann schnell gehandelt und der Hund ohne Umwege in seinem künftigen Heim untergebracht werden.
Auch ich besitze einen kleinen Vierbeiner. Dieser soll nach meinem Tod zu einem meiner Söhne. Sollte Dieser es sich aber doch anders überlegen kann ich ausserdem noch ein Tierheim in meinem Testament vermerken es ist ein Shiba inu.