Gassi gehen soll Pflicht werden

Im Rahmen einer neuen Tierschutz-Hundeverordnung sowie Tierschutz-Transportverordnung liegt momentan ein Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vor, der sich zwar in erster Linie an Hundezüchter und Transporteure von Nutztieren richtet, aber auch private Hundehalter betrifft. Diese Verordnung soll vermutlich in den ersten Monaten des Jahres 2021 verkündet werden.

Was sich für private Hundehalter ändern wird, wenn die neue Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft tritt

Hundehalter, unabhängig ob privat oder Züchter, müssen in Zukunft Hunden genug Auslauf gewähren

Die Pflicht, bei der Hundehaltung auf genug Auslauf zu achten, gilt nicht nur für private Hundehalter, sondern in erster Linie auch für Züchter, die bisher ihre Hunde ausschließlich im Hundezwinger gehalten haben. Das ist nämlich weder privat noch im Zuchtbetrieb zulässig.

Es wird hier gesagt, dass ein Hund jeden Tag mindestens 2 x oder häufiger Auslauf braucht, und zwar mindestens zusammen eine Stunden am Tag.

Was bedeutet das für privat gehaltene Hunde?

Ein Aspekt ist das Bedürfnis von Hunden nach genug Auslauf. Nicht jeder Hundehalter hat einen eigenen Garten zur Verfügung und kann seinem Vierbeiner so genug Auslauf bieten. Das bedeutet praktisch umgesetzt, mindestens 2 x am Tag mit dem Hund Gassi zu gehen, und zwar insgesamt für eine volle Stunde.

Die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sagt dazu erklärend, dass nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen ein Hund eben kein reines Kuscheltier ist und es diesem Tier nicht genügt, nur minutenweise vor das Haus gelassen zu werden. Ein Hund braucht in ihren Augen nicht nur Streicheleinheiten, sondern auch genug Auslauf, um sich bewegen zu können. Wer das nicht berücksichtigt, wenn die neue Hundeverordnung verkündet worden ist, macht sich strafbar. Das gilt auch für Privatleute.

Auch wenn Julia Klöckner betont, dass die Praxis sicher nicht so aussehen wird, nun laufend bei privaten Hundehaltern zu klingeln und zu erfragen, ob der Hund schon Gassi war und hier eher Züchter gemeint sind, die Hunde in Zukunft 2 x täglich aus dem Zwinger lassen müssen, im Prinzip gilt das auch für Privatmenschen.

Frau Klöckner nennt im Entwurf der neuen Hundeverordnung hier allerdings eine Ausnahme, nämlich die, wenn aufgrund des Gesundheitszustandes eines Hundes ausnahmsweise anders gehandelt werden muss. Das bedeutet, kann ein sehr kranker oder alter Hund nicht mehr so lange laufen, darf der Besitzer darauf Rücksicht nehmen und macht sich auch nicht strafbar.

Wer genug Platz für den Auslauf hat, muss laut der neuen Verordnung nicht unbedingt mit dem Hund spazieren gehen. Im Garten kann ein Hund selbstverständlich auch genug Auslauf bekommen, wenn der groß genug ist.

Ein weiterer Aspekt ist genug Umgang der Bezugsperson mit dem Hund

Auch in diesem Fall ist grundsätzlich auch das Verhalten professioneller Hundezüchter gemeint, die durch die neue Tierschutz-Hundeverordnung viele neue Auflagen bekommen, aber auch in diesem Fall richtet sich diese Hundeverordnung nicht nur an professionelle Hundezüchter, sondern auch den Privathaushalt mit Hund.

Es wird hier gesagt, dass jeder Hund mehrmals täglich Umgang mit seiner Betreuungsperson braucht. Das bedeutet für den privaten Hundehalter in der Praxis sicherlich nicht, nun gar nicht mehr berufstätig sein zu können. So ist das in der Verordnung auch nicht formuliert. Zu lange alleine lassen dürfen aber auch Privatmenschen ihre Hunde in Zukunft nicht mehr, sondern müssen berücksichtigen, dass ein Hund ein soziales Wesen ist und sehr unglücklich wäre, wenn er ständig alleine gelassen wird.

Gibt es genügend Auslauf auf dem eigenen Grundstück?

Weitere Inhalte der neuen Tierschutz-Hundeverordnung und Tierschutz-Transportverordnung

Die anderen Punkte betreffen nur Hundezüchter, wo es viele neue Inhalte geben wird, die darauf abzielen, sich besser um die jungen Hunde und Zuchttiere kümmern zu können. Auch Anbindehaltung wird grundsätzlich verboten. Ebenfalls Erwähnung findet in der neuen Verordnung die, dass Hunde bei der Haltung im Freien eine Schutzhütte brauchen, was für Herdenschutzhunde wichtig sein kann. Wesentliche Verbesserungen beinhaltet die neue Verordnung auch in Bezug auf Tiertransporte.

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