Tierschutz in Australien: 3000 Euro Strafe, wer nicht Gassi geht

Was jeder vernünftige Hundehalter längst weiß, wird in Australien jetzt Gesetz: Hunde brauchen Auslauf und leiden, wenn sie den ganzen Tag nur in der Wohnung gehalten werden. Hundehaltern, die diesem Bedürfnis nicht nachkommen, drohen in Down Under ab nächstem März empfindliche Strafen.

Neues Tierschutzgesetz für Australien

Umgerechnet bis zu 3000 Euro (4000 Australische Dollar) ärmer könnten schon bald australische Hundebesitzer sein, die das Wohlbefinden ihrer Vierbeiner durch mangelnden Auslauf oder die Nichterfüllung ihrer grundlegenden Bedürfnisse gefährden. Ein am Donnerstag verabschiedetes Gesetz weitet den Tierschutz des Landes in großem Umfang aus und hat diverse neue Strafen für unverantwortliche Tierhalter eingeführt.

Tiere sind kein Gegenstand

Auch das muss man den meisten Hundehaltern nicht erst erklären – und doch gelten Hunde, wie alle Haustiere, vor dem Gesetz in vielen Ländern als Gegenstände. Nicht so in Australien. Dass Hunde nun gesetzlich als emotionale Lebewesen eingestuft werden, ermöglicht ihnen einen weitreichenden Schutz.

Laut der australischen Zeitung „Mail One“ äußerte sich der Politiker Chris Steel, der das Gesetz auf den Weg gebracht hatte, dazu folgendermaßen: „Beim modernen Tierschutz geht es darum, zu berücksichtigen, wie ein Tier sowohl mental als auch physisch mit den Bedingungen, in denen es lebt, umgehen kann. Wir brauchen Gesetze, die es uns ermöglichen, angemessene und ausgewogene Maßnahmen gegen Menschen zu ergreifen, die das Falsche tun.“

Hundebedürfnisse sind nun Gesetz

Hundehalter sind nun konkret verpflichtet, ihren Hunden mindestens einmal am Tag Auslauf zu verschaffen. Ausgenommen hiervon sind nur Hunde, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Auslauf bekommen dürfen sowie Hunde, denen auf dem eigenen Grundstück ausreichend freier Auslauf zur Verfügung steht – zum Beispiel auf einem Bauernhof. Auch die anderen grundlegenden Bedürfnisse, wie eine ausreichende Menge Futter, frisches Wasser und Schutz vor Kälte und Regen, müssen erfüllt werden und können bei Vernachlässigung mit der selben Strafsumme belangt werden.

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